Wie geht es weiter bei Medion (Seite 3)
eröffnet am 02.02.15 16:22:46 von
neuester Beitrag 03.04.24 21:33:37 von
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OK, habe es schon. War 0,85.
Kann mir noch jemand sagen, wie hoch das angesetzte Beta im BGAV lag?
so, bei einer lagerstelle bin ich jetzt doch abgerechnet worden per valuta 26.5.
betrag + zinsen:
13,7454
betrag + zinsen:
13,7454
Frage an die Runde :Hat jemand getendered und wurde schon abgerechnet?
Ganz herzlichen Dank!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.858.540 von Thomu am 16.05.23 15:18:20ich habe auch nichts von änderung des basiszinssatzes per 1.4.2022 geschrieben.
die medion hat ein ungerades GJ von 1.4. bis 31.3.
die ausgleichszahlung war für die laufzeit zeit BGAV immer höher als die jährliche basisverzinsung mit 5% über dem basiszins, daher ist hier für die abfindung nur der zeitraum relevant, für den es noch keine ausgleichszahlung gab.
die ausgleichszahlung, die in 2023 bezahlt werden wird (nach andienungsende 12.7., (anm: dein broker kennt sich nicht aus) und entgegengerechnet werden würde, ist die für das GJ 2022/23, dh der zinslauf startet mit 1.4.2022.
von 1.4.2022 bis 31.12.2022 war der basiszins -0,88%, also ist der relevante Zins 4,12%, per 1.1.2023 wurde ber basiszins auf 1,62% erhöht, also ist für den restlichen Zeitraum mit 6,62% zu verzinsen.
Also:
2022: 1.4. bis 31.12. sind 275 Tage, somit: 13*0,0412*(275/365)=0,403
2023_1.1. bis 16.05. sind 135 Tage, somit: 13*0,0662*(135/365)=0,309
ergibt also rund 13,72 aktuell, dieser betrag erhöht sich auf ca 13,85 bis zum ende der andienungsfrist.
die medion hat ein ungerades GJ von 1.4. bis 31.3.
die ausgleichszahlung war für die laufzeit zeit BGAV immer höher als die jährliche basisverzinsung mit 5% über dem basiszins, daher ist hier für die abfindung nur der zeitraum relevant, für den es noch keine ausgleichszahlung gab.
die ausgleichszahlung, die in 2023 bezahlt werden wird (nach andienungsende 12.7., (anm: dein broker kennt sich nicht aus) und entgegengerechnet werden würde, ist die für das GJ 2022/23, dh der zinslauf startet mit 1.4.2022.
von 1.4.2022 bis 31.12.2022 war der basiszins -0,88%, also ist der relevante Zins 4,12%, per 1.1.2023 wurde ber basiszins auf 1,62% erhöht, also ist für den restlichen Zeitraum mit 6,62% zu verzinsen.
Also:
2022: 1.4. bis 31.12. sind 275 Tage, somit: 13*0,0412*(275/365)=0,403
2023_1.1. bis 16.05. sind 135 Tage, somit: 13*0,0662*(135/365)=0,309
ergibt also rund 13,72 aktuell, dieser betrag erhöht sich auf ca 13,85 bis zum ende der andienungsfrist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.842.235 von Aktienduffy am 12.05.23 19:45:13
Ich sehe keine Änderung des Basiszinses zum 1.4.22....
Woher kommt der Termin?
Ich hab auch Probleme damit, die 13,71€ nachzurechnen....ein kurzer Berechnungshinweis wäre super.... danke
PS: Auch mein Broker (vielleicht derselbe?) weiss nix von einem Andienungsrecht
Zitat von Aktienduffy: du kannst jetzt bis zum 12.7. zu 13 plus aufgelaufener zinsen (5% über basiszins seit 1.4.2022), also aktuell 13,71 andienen, die andienung ist eine "rolling corporate action" seit beginn des BGAV, das gibt jetzt fast 10 jahre lang im wochenrhytmus, idR ist mittwoch der cutoff und am freitag der folgewoche ist die abfindung da.
der BGAV bleibt bestehen, aber nach dem 12.7. ist dieser andienungsfloor weg und du bist dann den marktkräften ausgesetzt und es kommt in weiterer folge darauf an, wie sich lenovo verhält. die ausgleichszahlung gibt es nach wie vor.
Sollte lenovo den BGAV kündigen, muss man sich ansehen (steht im BGAV), ob dann das andienungsrecht nochmals auflebt, wenn ja, kann man aber nur mehr zu 13 andienen ohne aufgelaufener zinsen.
Sollte Lenovo ein Delisting machen, gibts ein neues Plichtangebot, der Preis des Pflichtangebots ist der höchste Vorerwerbspreis der letzten 12 monate bzw. der volumsgewichtete 6 Monatsschnitt.
Sollte Lenovo einen Squeeze Out machen, ist der Abfindung entweder der volumsgewichtete 3 Monatsschnitt, der Ertragswert nach einem neuen IDWS1 Gutachten oder falls der BGAV nicht vorher gekündigt wird die kapitalisierung der ausgleichszahlung.
die bestätigten 13 EUR abfindung aus dem BGAV haben bestenfalls symbolische wirkung...
Ich sehe keine Änderung des Basiszinses zum 1.4.22....
Woher kommt der Termin?
Ich hab auch Probleme damit, die 13,71€ nachzurechnen....ein kurzer Berechnungshinweis wäre super.... danke
PS: Auch mein Broker (vielleicht derselbe?) weiss nix von einem Andienungsrecht
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.855.084 von SquishyLady am 16.05.23 08:03:33
Ist das nicht immer so? Falls dem nicht so ist, dann werden die gerade viel angedient bekommen, wo der Kurs unterhalb des Andienungsgeldes steht.
Zitat von SquishyLady:Zitat von straßenköter: Das dumme für den Großaktionär wäre dabei allerdings, dass mit einer Kündigung noch einmal ein Einreichen in den Beherrschungsvertrag für zwei Monate möglich würde.
Ich schließe das aus, da es explizit nicht im BuGV steht und mir die IR das auch dementsprechend bestätigt hat.
Oder worauf gründest Du diese Möglichkeit?
Ist das nicht immer so? Falls dem nicht so ist, dann werden die gerade viel angedient bekommen, wo der Kurs unterhalb des Andienungsgeldes steht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.854.925 von uuoc am 16.05.23 07:23:07
Dann hat Dein Broker keine Ahnung.
Die Möglichkeit läuft seit über 10 Jahren (03.01.2012) und wird zum 12.07.2023 beendet.
Zitat von uuoc: Lg. Aussage meines Brokers gibt es nur eine Mitteilung im Bundesanzeiger, nicht jedoch in den „Wertpapiermitteilungen“. Insofern ist eine Einreichung noch nicht möglich.
Dann hat Dein Broker keine Ahnung.
Die Möglichkeit läuft seit über 10 Jahren (03.01.2012) und wird zum 12.07.2023 beendet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.854.655 von straßenköter am 16.05.23 00:26:25
Ich schließe das aus, da es explizit nicht im BuGV steht und mir die IR das auch dementsprechend bestätigt hat.
Oder worauf gründest Du diese Möglichkeit?
Zitat von straßenköter: Das dumme für den Großaktionär wäre dabei allerdings, dass mit einer Kündigung noch einmal ein Einreichen in den Beherrschungsvertrag für zwei Monate möglich würde.
Ich schließe das aus, da es explizit nicht im BuGV steht und mir die IR das auch dementsprechend bestätigt hat.
Oder worauf gründest Du diese Möglichkeit?
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