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    Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W - Älteste Beiträge zuerst (Seite 4445)

    eröffnet am 11.06.09 05:29:12 von
    neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
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    ISIN: GB00B1VYCH82 · WKN: A0MR3W
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      Avatar
      schrieb am 30.11.19 20:43:56
      Beitrag Nr. 44.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.037.089 von Wunram am 28.11.19 17:30:16Ein Depotübertrag zur WKN A0MR3W Thomas Cook Group EO-,01 haben wir gelöscht.
      Das Unternehmen ist bereits insolvent, daher ist ein Übertrag nicht ausführbar.


      Es is wirklich interessant - da kannst du in Vorfeld fragen und telefonieren, am Ende kommen solche Aussagen, danke für die Info.

      Logisch finde ich dei Begründung nicht, da insolvente Firmen üblicherweise nicht vom Handel ausgeschlossen weden. Siehe Solarworld etc.

      Kannst du da vieleicht anrufen und mal nachfragen, wie sich das begründet.

      Wegen der zunächst fälligen 30% KapErragssteuer auf das eingesetzte Kapiltal lass ich es im Moment sowieso liegen. Blöd wäre, wenn Olaf seine kruden Ideen durchbekommt, er ist heute vieleicht besonders frustriert - wäre ich auch, wenn ich gegen Borjans und die zauberhafte Esken abgeschifft wäre. Arme SPD.
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      Avatar
      schrieb am 04.12.19 13:47:13
      Beitrag Nr. 44.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.050.505 von phranque am 30.11.19 20:43:56Allen wo das jetzt noch betrifft die ihre TC - Aktien noch haben und versuchen irgendwo noch einen
      Verlustvortag zu bekommen kann ich nur sagen ,daß es mir für sie leid tut !
      Ich habe selbst meine vielen alten und teuren TC - Aktien als die Insolvenz absehbar war eine Woche vor der endgültigen Insolvenz in zwei Hälften zu lächerlichen Preisen verkauft und habe
      jetzt das Problem GottseiDank nicht . Ein paar andere meinten damals ,daß das zu früh war.
      Als die englische Regierung die Hilfe ablehnte war für mich Schluß.
      Laßt bei euren Depotbanken nicht locker bis ihr eine Ausbuchungsbestätigung für die Steuer bekommt !

      MfG.
      Avatar
      schrieb am 11.12.19 08:26:45
      Beitrag Nr. 44.443 ()
      Immer wenn du denkst es geht nicht mehr
      Kommt von irgendwo der Steuerzahler her:

      https://www.n-tv.de/politik/Bund-entschaedigt-Thomas-Cook-Ur… Dreistelliger Millionenbetrag. Bund entschädigt Thomas-Cook-Urlauber.
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 10:22:40
      Beitrag Nr. 44.444 ()
      Dank unserer Linksgrünsozialistischen SED-CDU Großkotz hat sich das Thema Verlustgeltendmachung bei delisteten AGs seit 1.1.2020 ohnehin erledigt, wers noch nicht mitbekommen hat.

      Ich sage nur: Drucksache 649/19

      Heimlich still und leise vier Tage vor Weihnachten durchgewunken un dbereits in Kraft.

      Für Trader für Aktien und Optionsscheine wird es eng. Nur noch 10.000 EUR Verlust können saldiert werden und Totalausfälle wie hier bei TC können noch nicht einmal mehr steuerlich geltend gemacht werden - so die zwei wesentlichen Kernaussagen.

      DDR 3.0
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 10:24:24
      Beitrag Nr. 44.445 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 09.01.20 12:08:04
      Beitrag Nr. 44.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.323.601 von 1888 am 09.01.20 10:24:24
      Zitat von 1888: Hier eine gute Erklärung dazu


      https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…


      vorgenanntes Video ist doch nicht ganz so gut. Bitte selbst mal recherchieren!

      Soweit ich weiß, gilt es für Aktien und Derivate, OS, KOs, etc... Ein dritter Verlusttopf für Terminmarktgeschäfte wird geschaffen und untereinander können keine Verluste mehr verrechnet werden.

      Der Steuerzahler wird geschröpft, wo es nur geht und keiner meckert. Uns gehts ja gut. Ständige Eingriffe in die Freie Marktwirtschaft und Steuererhöhungen

      Netzwerkdurchsetzungsgesetz
      Klimapaket
      Abschaltung der ganzen Industrie
      Bestellerprinzip bei Kauf und Miete, am besten noch Deckelung der Courtage (Grüne)
      hohe Strafen für PWW Fahrer bei Vergehen
      Grundsteuererhöhungen
      Grunderwerbsteuererhöhungen
      Gewerbesteuererhöhungen
      und jetzt das

      Hauptsache der kleine Michel wird drangsaliert bis zum Umfallen. 19 Mio Deppen zahlen das ganze, marode System mit 60 % Ausgaben. WELTKLASSE

      Ich komme mir hier vor wie in einem sozialistischen Einheitsstaat
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 12:59:56
      Beitrag Nr. 44.447 ()
      Germany Last
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 15:27:02
      Beitrag Nr. 44.448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.336.447 von 1888 am 10.01.20 12:59:56
      Zitat von 1888: Germany Last


      Gibt's davon Basecaps? Ich kaufe 5.
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 15:47:42
      Beitrag Nr. 44.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.324.942 von 1888 am 09.01.20 12:08:04
      Abzocke
      Ja, das Video ist ziemlich durcheinander.

      Bei der Recherche bin ich vorerst auf folgenden beiden Links gestoßen.
      https://meetingpoint-brandenburg.de/news/view_mobile/60661
      Hier gilt leider die zuletzt formulierte Schlussfolgerung, den Blog liest man von unten nach oben.

      https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetz…
      Wenn ich es richtig interpretiere, geht es vorerst um den Derivatehandel.
      Das dargestellte Beispiel kopiere ich mal hier rein:

      Nehmen wir an, dass Anleger A zum Jahresende 100.000 EUR Profit aufweisen kann. Gleichzeitig hat er aber auch Verluste in Höhe von 80.000 EUR erzielt. Laut der aktuell noch geltenden Regelung müsste Anleger A Kapitalerträge in Höhe von 20.000 EUR versteuern, da die Verluste voll angerechnet werden können. Anleger A müsste also 25 % Kapitalertragsteuer auf 20.000 EUR zahlen, was 5.000 EUR Steuerlast entspricht.

      Mit der neuen Regelung schaut es 2021 so aus, dass von diesen 80.000 EUR Verlust lediglich maximal 10.000 EUR eine steuerliche Berücksichtigung finden. Damit müsste Anleger A statt 20.000 EUR satte 90.000 EUR (100.000 EUR - 10.000 EUR) versteuern. Die Steuerlast würde also auf 22.500 EUR ansteigen, obwohl lediglich ein Bruttogewinn von 20.000 EUR erwirtschaftet wurde. Der Anleger hätte also eine Art Nachschusspflicht gegenüber dem Staat von 2.500 EUR.

      Wenn es so kommt, nenne ich das Betrug und Enteignung.
      Es widerspricht einfachsten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
      Es ist asozial und richtet sich insbesondere gegen private Anleger.
      Es widerspricht den Grundsätzen der Gleichbesteuerung und der Besteuerung nach dem Leistungsvermögen.

      Ob und wann sich das auf Aktien ausdehnt hab ich noch nicht rausgefunden.
      Auch bzgl. der hier (TC) im Raum stehenden wertlosen Ausbuchung. Ich lese jetzt mal die Drucksache 649/19 durch.

      Die nicht Verrechenbarkeit zwischen den Einkommensarten ist schon immer rechtlich zweifelhaft.
      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732142/
      Darauf hoffe ich noch ein wenig -

      Die Begründung (nicht das Urteil selbst) des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber, dass es m.E. politische Gefälligkeitsurteile gibt.
      https://www.n-tv.de/ratgeber/Kosten-der-Erstausbildung-sind-…
      Avatar
      schrieb am 11.01.20 16:29:35
      Beitrag Nr. 44.450 ()
      Drucksache 649/19
      So steht es drin:
      Artikel 5
      Änderung des Einkommensteuergesetzes
      Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
      1. Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt:
      „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden;
      die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.
      Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden;
      die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.
      ...
      Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
      ...

      Positiv, so wie ich es interpretiere:
      Bei der Ausbuchung und Übertragung besteht ebenfalls diese Kappung - immerhin scheint es weiterhin möglich zu sein, verlustwirksam auszubuchen - Wenn man also sonst keine Verluste zur Verrechnung hätte, könnte man so vorgehen. Ich hoffe das alles landet noch auf dem Schrotthaufen der Finanzpolitik.
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