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    DGAP-Adhoc  461  0 Kommentare alstria office REIT-AG: alstria begibt eine Unternehmensanleihe zum Nennbetrag von EUR 350.000.000 und gibt Einladung zur Andienung bestehender Unternehmensanleihen bekannt - Seite 4



    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Mitteilung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Aus diesem Grund dürfen die Wertpapiere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend "Financial Promotion Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) andere Personen, an welche diese Mitteilung gemäß der Financial Promotion Order rechtmäßig gerichtet werden kann (solche Personen nach (1) - (3) zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Im Vereinigten Königreich steht jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, auf welche diese Mitteilung Bezug nimmt, ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

    In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EG, sofern umgesetzt, die "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Mitteilung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie (einschließlich aller diesbezüglichen Durchführungsmaßnahmen in dem Relevanten Mitgliedstaat).
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