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    DGAP-Adhoc  604  0 Kommentare Heidelberg Pharma AG gibt Bezugspreis für neue Aktien und Wandlungspreis für Wandelschuldverschreibungen aus laufender Kapitalmaßnahme bekannt





    DGAP-Ad-hoc: Heidelberg Pharma AG / Schlagwort(e): Finanzierung


    Heidelberg Pharma AG gibt Bezugspreis für neue Aktien und Wandlungspreis für Wandelschuldverschreibungen aus laufender Kapitalmaßnahme bekannt


    16.11.2017 / 20:45 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Ad-hoc Meldung - Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR



    Heidelberg Pharma AG gibt Bezugspreis für neue Aktien und Wandlungspreis für Wandelschuldverschreibungen aus laufender Kapitalmaßnahme bekannt



    Ladenburg, 16. November 2017 - Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG (ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV / WL6) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die geplante Ausgabe neuer Aktien in Höhe von 2,60 Euro je neuer Aktie und den Wandlungspreis der zur Begebung vorgesehenen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 2,60 Euro je Aktie festgelegt.



    Der Bezugspreis je neuer Aktie und der Wandlungspreis je Aktie wurden mit der in der Ad-hoc-Mitteilung vom 3. November 2017 vorgegebenen Berechnungsmethode ermittelt. Der Bezugspreis und der Wandlungspreis entsprechen jeweils dem Schlusspreis der bestehenden Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse am 16. November 2017 in Höhe von 2,859 Euro abzüglich eines heute festgelegten Abschlags von 9,1 %.



    Die derzeit laufende Bezugsfrist für die neuen Aktien und die Schuldverschreibungen endet am 20. November 2017 um 24:00 Uhr (MEZ). Etwaige nicht bezogene neue Aktien und Schuldverschreibungen werden im Rahmen von Privatplatzierungen der Hauptaktionärin dievini Hopp Biotech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, und institutionellen Investoren innerhalb und außerhalb Europas gegen Ende der Bezugsfrist zum Erwerb angeboten.

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