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    DGAP-Adhoc  704  0 Kommentare Gesco AG: Mögliche Ergebnisbelastung aus Kartellverfahren





    DGAP-Ad-hoc: Gesco AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache


    Gesco AG: Mögliche Ergebnisbelastung aus Kartellverfahren


    12.12.2017 / 15:56 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Wuppertal, 12. Dezember 2017 - Im Rahmen von Ermittlungen gegen Hersteller von Stahlprodukten wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen und Verhaltensweisen in den Jahren 2003 bis 2015 ermittelt das Bundeskartellamt auch gegen die Dörrenberg Edelstahl GmbH, eine 90%ige Tochtergesellschaft der GESCO AG. Das Bundeskartellamt hat die Dörrenberg Edelstahl GmbH über die Möglichkeit informiert, gegen Zahlung eines hohen einstelligen Millionenbetrags von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzusehen. In Abstimmung mit Rechtsberatern wird diese Möglichkeit eingehend geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden. Ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen eine Vereinbarung zwischen der Dörrenberg Edelstahl GmbH und dem Bundeskartellamt zustande kommt, ist derzeit offen. Etwaige Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Rechtsauseinandersetzung würden bei der Dörrenberg Edelstahl GmbH und damit auch auf Ebene des GESCO-Konzerns zu einer Ergebnisbelastung führen. Die wirtschaftliche Auswirkung ist derzeit noch nicht konkret bezifferbar; die Effekte aus diesem Sachverhalt sollen im Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr 2017/2018 berücksichtigt werden.



    Leiter Investor Relations, Oliver Vollbrecht

    Tel. 0202 24820-18, Fax 0202 24820-49

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