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     467  0 Kommentare Was bedeutet die Abschaffung der Netzneutralität für Internet-Aktien?

    Die Regeln zur Netzneutralität besagen im Wesentlichen, dass die Anbieter von Internetzugängen (Internet Service Provider, kurz: ISP) „jedes Byte gleich behandeln“ müssen. Es ist demnach nicht erlaubt, gewisse Internetdienste, insbesondere gegen Bezahlung, zu priorisieren und andere Dienste zu drosseln.

    Diese Regeln wurden in den USA im Dezember 2017 außer Kraft gesetzt.

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    Wer sind die Gewinner und Verlierer?

    Die Gewinner sind, aus meiner Sicht, eindeutig die Internet Service Provider und Mobilfunkanbieter. In den USA reden wir dabei über Unternehmen wie AT&T (WKN: A0HL9Z), Verizon (WKN: 868402) oder auch T-Mobile US (WKN: A1T7LU). Ich persönlich war überrascht, dass die Aktien dieser Unternehmen nach der Abschaffung der Netzneutralität nicht wirklich einen deutlichen Sprung nach oben gemacht haben.

    Wenn es diesen Firmen erlaubt ist, zum Beispiel ein YouTube-Video zu drosseln, so dass es beim Endverbraucher nur noch ruckelnd zu empfangen ist, dann bedeutet das eine enorme Marktmacht.

    Ein anderes Beispiel wäre die Einführung einer (künstlichen) Wartezeit bei einer Amazon (WKN: 906866)-Bestellung, die sicherlich einige Kunden zum Abbruch veranlassen könnte.

    Letztendlich sprechen wir hier über eine Möglichkeit der ISPs jeden Anbieter eines Internetdienstes praktisch „aus dem Spiel“ zu nehmen, falls dieser nicht bereit ist, saftige Gebühren für eine akzeptable Internetgeschwindigkeit zu entrichten.

    Auch der Endverbraucher zählt hier zu den Verlierern, denn es ist zu erwarten, dass solche Extra-Kosten im Endeffekt bei den Anwendern abgeladen werden. Die Süddeutsche Zeitung formulierte es so: „Einmal gucken, zweimal zahlen“ – zum Ersten für den Dienst als solchen, zum Zweiten für die Qualität der Übertragung.

    Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass 83 % der amerikanischen Bevölkerung und viele Internet-„Tech-Giganten“ sehr negativ auf die Abschaffung der Netzneutralität in den USA reagierten, wie schon in einem früheren Artikel auf Fool.de beschrieben.

    Wie sieht es in Europa aus?

    Ungeachtet der amerikanischen Entscheidung ist die Netzneutralität in Europa gesetzlich verankert und Vertreter der zuständigen EU-Kommission versichern, dass es auch so bleiben soll.

    Allerdings testete auch die Deutsche Telekom (WKN: 555750) mit ihrem Angebot StreamOn schon die Grenzen der europäischen Verordnung.

    Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Zero-Rating. Die in StreamOn enthaltenen Dienste werden nicht auf das vertraglich vereinbarte, maximale Datenvolumen der Telekom-Kunden angerechnet. Das ist eine Art „positiver Diskriminierung“, da Internetdienstleister, die sich bei StreamOn anmelden, bevorzugt behandelt werden, ohne, dass andere Anbieter explizit benachteiligt werden.

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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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