Beitrag von Nun ist es traurige Gewissheit: Die Anleihegläubiger sind die Verlierer der Insolvenz. Sie können aber
Schadenersatzansprüche gegen den gemeinsamen Vertreter geltend machen.
Jetzt ist es schwarz auf weiß: Die Anleihegläubiger wurden mit weniger als einem Viertel dessen abgespeist, was andere „normale“ Insolvenzgläubiger in der Insolvenz der Laurèl erhalten haben.