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Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME
DGAP-Ad-hoc: Zalando SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME |
ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
BERLIN, 15. MÄRZ 2018 // Der Vorstand der Zalando SE hat heute auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die Gesellschaft wird bis zu 1.250.000 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 50 Mio. erwerben, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird.
Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Zalando-Gruppe und für Mitglieder des Vorstands der Zalando SE. Die Aktien dienen damit dem Zweck eines Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014. Der Aktienrückkauf wird am 16. März 2018 beginnen und ist bis zum 13. April 2018 befristet.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015. Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.