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    SpruchZ  1195  0 Kommentare Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der NTT Com Security AG: LG München I hebt Barabfindung um EUR 0,67 an (+ 9,42 %)

    In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG hat das Landgericht München I die Barabfindung um EUR 0,67 auf EUR 7,78 angehoben.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG hat das Landgericht München I mit dem sehr umfangreich begründeten, 123 Seiten umfassenden Beschluss vom 30. Mai 2018 die Barabfindung um EUR 0,67 auf EUR 7,78 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 9,42 %. Der Erhöhungsbetrag ist seit dem 5. Juni 2016 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

     

    Das Landgericht hatte an zwei Verhandlungterminen die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr WP Henrick Duscha von Mazars GmbH & Co. KG, 40474 Düsseldorf, einvernommnen.

     

    Nach Ansicht des Gerichts bedürfen die Planungsannahmen der Gesellschaft keiner Korrektur. Eine Anlassplanung lasse sich nach den Erkenntnissen der gerichtlich bestellten Prüfer nicht bejahen. Weitere Synergieeffekte mussten in die Planung nicht aufgenommen werden. Auch die Wachstumsrate von 0,75 % in der ewigen Rente wird vom Gericht akzeptiert.

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    Das Gericht vermag allerdings der "vielfach vertretenen" alleinigen Maßgeblichkeit des (Tax-)CAPM nicht zu folgen. Vielmehr sei der Risikozuschlag mittels einer empirischen Schätzung zu gewinnen. Die Empfehlung zum Ansatz einer höheren Marktriskoprämie durch den FAUB lasse sich nicht mit den Besonderheiten der Auswirkungen der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise begründen.

     

    Antragsteller und Antragsgegnerin können innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (über die das OLG München entscheidet).

     

    LG München I, Beschluss vom 30. Mai 2018, Az. 5 HK O 10044/16
    Kollrus, H. u.a. ./. NTT Security GmbH (früher: NTT Security AG)
    64 Antragsteller
    gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
    Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT Security GmbH (bislang: NTT Security AG, zuvor: NTT Communications Deutschland AG): Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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