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    DGAP-News: CANCOM SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    CANCOM SE: Bekanntmachung über den 'Aktiensplit' im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Zuteilung von Berichtigungsaktien


    13.07.2018 / 15:07



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Bekanntmachung über den "Aktiensplit" im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Zuteilung von Berichtigungsaktien

    München, 13. Juli 2018 - Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE (WKN 541910 / ISIN DE0005419105) vom 14. Juni 2018 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft mittels Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 17.521.819,00 um EUR 17.521.819,00 auf EUR 35.043.638,00 nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 17.521.819,00 der in der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital.

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    Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 17.521.819 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Berichtigungsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1 : 1 zu und sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist am 26. Juni 2018 in das Handelsregister der CANCOM SE eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 35.043.638,00 und ist eingeteilt in 35.043.638 auf den Inhaber lautende Stückaktien.



    Die Depotbanken werden die Depotbestände nach dem Bestand vom 17. Juli 2018 abends, im Verhältnis 1 : 1 umbuchen und für jeweils eine bisherige Stückaktie 1 neue Stückaktie in die Depots der Aktionäre einbuchen. Von den Aktionären der CANCOM SE ist wegen des "Aktiensplits" im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der Umbuchung mittels Depotgutschrift Miteigentum an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der CANCOM SE ausgeschlossen. Die Berichtigungsaktien mit identischer ISIN wie die alten Aktien (ISIN DE0005419105) sind ab dem 16. Juli 2018 zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen. Vom 16. Juli 2018 erfolgt die Notierung der Aktien der CANCOM SE "ex Berichtigungsaktien". Noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 17. Juli 2018. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der CANCOM SE bleibt durch die Umsetzung des "Aktiensplits" unverändert.

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