Abgas-Skandal: Sixt Leasing Vertrag widerrufen und Diesel zurückgeben
Mit dem Widerrufsjoker können Autos, die über Kredit oder Leasing gekauft worden sind, zurückgegeben werden. Voraussetzung dafür sind Formfehler, wie sie beispielsweise in den Leasingverträgen der Sixt AG zu finden sind.
Schwere Formfehler in Leasing-Verträgen von Sixt führen dazu, dass Verbraucher die Verträge auch längere Zeit nach Abschluss noch widerrufen können. Das haben Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf ergeben. Auch Kfz-Kredite und Leasingverträge bei vielen Kreditinstituten sind betroffen. Leasingnehmer können somit den sogenannten Widerrufsjoker ziehen und den Vertrag rückabwickeln lassen.
Besonders attraktiv ist das, wenn das geleaste Fahrzeug ein Diesel ist, der von Fahrverboten und massiven Wertverlusten betroffen ist und daher vom Verbraucher nur noch bedingt genutzt werden kann. Zudem steht dem Leasingnehmer bei einer Rückabwicklung noch eine Verzinsung der von ihm bis dahin gezahlten Leasingraten zu, so dass er noch Geld von der Leasinggesellschaft zurückerhält.
Im Fall der Sixt AG haben wir bei unseren Analysen folgenden schwerwiegenden Formfehler gefunden:
So heißt es in der Widerrufsbelehrung des Vertrags einerseits für den Fall des Widerrufs:
„Soweit das Leasingobjekt bereits übergeben wurde, hat ihn der Vertragsnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben und für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Leasingobjektes anteilig die vereinbarte Gesamtrate zu entrichten.“
Andererseits heißt es aber im gleichen Vertrag wenig später:
„Der Vertragsnehmer hat das Leasingobjekt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, ab dem er den Vertragsgeber über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns oder den ausliefernden Händler zurückzusenden oder zu übergeben.“
Das ist offensichtlich ein Widerspruch und lässt den Verbraucher ratlos zurück. Muss er das Fahrzeug denn nun innerhalb von 14 oder von 30 Tagen zurückgeben? Auch einen weiteren groben Fehler haben unsere Anwälte in Sixt-Verträge gefunden: So behauptet Sixt, dass der Leasingnehmer bis zum Widerruf weiterhin die Leasingraten bezahlen muss. Dies ist falsch! Denn dem Leasinggeber (hier also Sixt) stehen bis zum Widerruf nur die aufgelaufenen Zinsen zu, aber keine Leasingraten.
Solche Unklarheiten oder Fehler in Widerrufsbelehrungen führen aber nach geltender Rechtsprechung des BGH dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und der Verbraucher daher seinen Widerruf auch lange nach Abschluss eines Vertrags noch erklären kann (sogenanntes ewiges Widerrufsrecht).
Verbraucher können somit den Widerrufsjoker nutzen, um das Fahrzeug zurückzugeben. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel handelt oder nicht. Allerdings wehren sich die Kreditinstitute häufig dagegen, immerhin entstehen ihnen durch den Widerruf hohe Kosten. Deshalb wird eine solche Rückabwicklung in aller Regel nicht mit einem Schreiben an die Leasing-Gesellschaft erledigt sein. Vielmehr werden Verbraucher anwaltliche Unterstützung benötigen. Unter Umständen wird es auch zu einem gerichtlichen Rechtsstreit kommen. Die Kosten dafür werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, kann bei einigen Gesellschaften noch eine Police abschließen, die dann den Widerrufsfall abdeckt.
Erster Schritte sollte eine kostenlose Prüfung der Kredit- oder Leasingverträge bei der Interessengemeinschaft Widerruf sein. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, ob der Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist und welche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, damit Sie den Widerrufsjoker ohne Kostenrisiko ziehen können.