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     990  0 Kommentare Weekend Unlimited stellt weitere Details von Absichtserklärung hinsichtlich Aufnahme der Energydrinks Verve und Champ in sein Markenportfolio bereit - Seite 2

    -          Jede 12-oz-Flasche CHAMP enthält 27 mg Phytocannabinoide pro Dosis und ist auf optimale Bioverfügbarkeit ausgelegt

    -          27 mg an phytocannabinoidreichem Hanföl

    -          Hochreines Nanowasser und 100 % biologisches CBD-Öl

    -          CHAMP ermöglicht es, die positiven Wirkungen von CBD zu spüren und gleichzeitig von allen gesundheitlichen Vorteilen eines Nanowassers zu profitieren, das mit über 78 Elektrolyten, Mineralstoffen und Glykonährstoffen angereichert ist

    -          Angereichert mit einer aktiven Wasserquelle mit einem pH-Wert von 7,3 und MCT-Öl für weitere gesundheitliche Vorteile, ohne Zuckerzusatz

    -          CHAMP bietet dieselben großartigen Geschmacksrichtungen und denselben Geschmack auch ohne CBD

    -          CHAMP ist der offizielle Energydrink des NHL-Teams San Joe Sharks

     

    In Abhängigkeit des Abschlusses der Kaufprüfung hat das Unternehmen zugestimmt, 50 Millionen seiner Stammaktien für 100 Prozent des Unternehmens, das diese beiden Marken besitzt, zu emittieren. Die Marken unterliegen einem 20-jährigen Lizenzabkommen, das eine Lizenzgebühr in Höhe von drei Prozent des Umsatzes vorsieht.  Das Unternehmen hat eine noch nicht abgeschlossene gesicherte Darlehensfazilität in Höhe von zwei Millionen US-Dollar unterzeichnet, von der 750.000 US-Dollar als Vorschuss gewährt wurden.

     

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    Weder die Canadian Securities Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß den Bestimmungen der Canadian Securities Exchange) übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

     

    Zukunftsgerichtete Aussagen

     

    Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung könnten zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die beträchtliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich der zukünftigen Finanzlage, der Geschäftsstrategie, der Verwendung von Einnahmen, der Vision des Unternehmens, geplanter Erwerbe, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischer Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Pläne und Ziele des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten des Managements wider und basieren auf Informationen, die dem Management zurzeit zur Verfügung stehen. Oftmals, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Begriffen wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „budgetiert“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „glaubt“ oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder durch Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „werden“, identifiziert werden.  Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Ungewissheiten, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage, das Branchenumfeld und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sich die Annahmen bei der Erstellung solcher Informationen als ungenau erweisen könnten, obwohl sie zum Zeitpunkt der Erstellung als vernünftig erachtet wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten daher nicht als verlässlich angesehen werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch infolge zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen –, sofern dies nicht von den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben wird.

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