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     742  0 Kommentare Ravenquest erhält von Health Canada eine migrierte Lizenz, die das Unternehmen zum B2B-Verkauf von Cannabis berechtigt

     

    Ravenquest erhält von Health Canada eine migrierte Lizenz, die das Unternehmen zum B2B-Verkauf von Cannabis berechtigt

     

    ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG. Vancouver, British Columbia:  RavenQuest BioMed Inc. (das „Unternehmen“ oder „RavenQuest“) – (CSE: RQB, OTCQB: RVVQF, Frankfurt: 1IT) freut sich bekannt zu geben, dass Health Canada seiner 100 %-igen Tochtergesellschaft Bloomera Inc. („Bloomera“) eine B2B-Verkaufslizenz erteilt hat. Mit dieser B2B-Lizenz ist RavenQuest unmittelbar in der Lage, getrocknetes Cannabis sowie Pflanzen und Samen an andere standardmäßige Aufzuchtbetriebe (lizenzierte Hersteller) zu verkaufen.

     

    Die von Health Canada gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften (Cannabis Act/„CA“ und Cannabis Regulations/„CR“) gewährte B2B-Lizenz wurde am 9. November 2018 erteilt und beweist, dass das Unternehmen die Vorschriften von Health Canada lückenlos einhält.

     

    Wichtig ist vor allem, dass die B2B-Lizenz RavenQuest auch den Weg für eine vollwertige Verkaufslizenz ebnet, die das Unternehmen zum Verkauf von Cannabis sowohl für medizinische Zwecke als auch für Genusszwecke berechtigt.

     

    Die B2B-Lizenz ermöglicht den Kauf/Verkauf von Cannabis zwischen Inhabern einer bundesweiten Lizenz, die den Verkauf von Cannabis sowohl als Großhandelsware als auch in Form von vorverpackten, gekennzeichneten und getesteten Cannabisprodukten beinhaltet. Das Unternehmen ist mit sofortiger Wirkung zum Verkauf von Cannabis gemäß Punkt 11(5) der Cannabis Regulations autorisiert. Insbesondere sind davon folgende Aktivitäten betroffen:

     

    -          der Verkauf und Vertrieb von getrocknetem Cannabis, frischem Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen an lizenzierte Mikro-Betriebe sowie standardmäßige Züchter, Verarbeiter, Analyse-Testlabors, Forscher oder Hersteller von Cannabis-Medikamenten;

    -          der Verkauf und Vertrieb von Cannabispflanzen und Cannabispflanzensamen an eine lizenzierte „Baumschule“;

    -          der Verkauf und Vertrieb von Cannabispflanzen und Cannabispflanzensamen bzw. Cannabisprodukten an den Inhaber einer Verkaufslizenz, oder an eine Person, die zum Verkauf von Cannabis nach einem regionalen Gesetz, das den Verkauf von Cannabis im Sinne von Punkt 69(1) des Cannabis Act genehmigt, berechtigt ist;

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