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    ROUNDUP/Dicke Luft  423  0 Kommentare Gericht verhandelt über Fahrverbote in Ruhrgebietsstädten

    GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Erneut verhandelt ein Gericht wegen zu schlechter Luftqualität über Fahrverbote in Großstädten. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht es am Donnerstag (9.30 Uhr) um Diesel-Fahrverbote in den Ruhrgebietsstädten Gelsenkirchen und Essen. Anlass sind weitere Klagen der Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe.

    Der Verein kämpft für die Einhaltung des EU-weit gültigen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2). Die Umweltschützer wollen erreichen, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge als Maßnahme in die entsprechenden Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. "Das Gericht wird zu entscheiden haben, ob und gegebenenfalls in welcher konkreten Form Fahrverbote als rechtlich zulässige Maßnahme in Betracht kommen", teilte das Gericht mit. Eine Entscheidung noch am Donnerstag ist wahrscheinlich.

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    Erlaubt sind EU-weit höchstens 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der vielbefahrenen A40 liegt, war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm gemessen worden. In Essen wurde der Grenzwert noch an vier weiteren Stationen überschritten. An der Station Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen kam zuletzt ein Jahresmittel von 46 Mikrogramm zusammen.

    Derweil will das Bundeskabinett an diesem Donnerstag mit Blick auf Diesel-Fahrverbote Ausnahmeregelungen beschließen. Die Koalition will in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für "in der Regel" nicht verhältnismäßig zu erklären - weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.

    Der Deutsche Städtetag forderte von der Bundesregierung deutlich mehr Anstrengungen für bessere Luft in Städten. Die Koalition müsse ein "Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität" erarbeiten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das Konzept für saubere Luft der Koalition reicht nicht aus. Wir brauchen einen breiteren Ansatz, für einen stärkeren Umweltverbund aus ÖPNV, Rad- und auch Fußgängerverkehr."

    Die Umwelthilfe hatte im Falle von Essen und Gelsenkirchen das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Es wird vor Gericht vertreten durch die Bezirksregierungen Düsseldorf (zuständig für Essen) und Münster (zuständig für Gelsenkirchen). Konkret geht es in den beiden Verfahren um die Teilpläne "Nord" (für Gelsenkirchen) und "West" (für Essen) des Luftreinhalteplans für das Ruhrgebiet.

    Die Deutsche Umwelthilfe hat in Sachen Luftreinhaltung bereits mehrere Urteile erwirkt. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen sollen. Die Domstadt wurde zu einem Fahrverbot für ältere Autos fast im ganzen Stadtgebiet verpflichtet. Bonn muss Einschränkungen auf zwei Straßen einführen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

    Der Verein führt derzeit mehrere Klageverfahren. Darin geht es um Grenzwertüberschreitungen in bundesweit 29 Städten, zehn davon liegen in NRW. Weitere Klagen sind angekündigt./tob/DP/zb





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