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     1895  0 Kommentare Schock für Mercedes: Urteile zu Schadensersatz für Thermo-Fenster im Diesel

    Gleich mehrere Urteile des Landgerichts Stuttgart setzen die Daimler AG derzeit im Diesel-Skandal massiv unter Druck. Das Unternehmen wurde zur Rücknahme von Diesel-Fahrzeugen aufgrund des sogenannten „Thermo-Fenster“ und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Besonders interessant: Die Urteile beziehen sich auf Fahrzeuge, die nicht von der Rückrufaktion von Mercedes Benz betroffen sind.

    Auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts (KBA) hat Mercedes Benz einen Rückruf für rund 700.000 Diesel-Fahrzeuge gestartet. Hintergrund ist das sogenannte „Thermo-Fenster“, das von den Behörden als verbotene Abschalteinrichtung gewertet wird, weil es bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung drosselt – angeblich, um den Motor zu schützen.

    Doch nun zeigen drei spektakuläre Urteile des Landgerichts Stuttgart, dass die Manipulationen nicht auf diese vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge beschränkt sind. In den drei Fällen verurteilte das Gericht die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz – und zwar für Diesel-Autos, die nicht auf der Rückruf-Liste stehen. Die Zahlungen sind dabei nahezu so hoch wie der Kaufpreis, den die Besitzer für ihre Fahrzeuge gezahlt haben.

    So verurteilte das Gericht beispielsweise die Daimler AG zur Zahlung von 25.000 Euro für einen Mercedes Benz C 200 d T-Modell, das der Besitzer als Gebrauchtwagen für 28.000 Euro gekauft hatte und knapp zwei Jahre gefahren hatte.

    In den anderen beiden Verfahren ging es um einen Mercedes E 250 CDI aus dem Jahr 2011 sowie einen C 250 d aus dem Jahr 2015, letzterer sogar mit Euro 6. Alle Fahrzeuge hatten die Motoren OM 651 bzw. OM 626.

    Unter dem Strich zeigen diese Fälle, dass die Chancen für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen von Mercedes Benz wesentlich besser sind als bisher gedacht. Die Manipulationen beziehen sich nach Ansicht der Gerichte nicht nur auf die von dem Rückruf betroffenen 700.000 Fahrzeuge, sondern auf zahlreiche weitere Diesel aus dem Hause Daimler / Mercedes Benz.

    Verbraucher sollten sich daher nicht mit den massiven Wertverlusten ihrer Autos abfinden, sondern prüfen lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen, um sich gegen Fahrverbote und Wertverluste zu wehren. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung durch erfahrene Anwälte kostenlos und unverbindlich an.

    Im Rahmen dieser Prüfung wird auch untersucht, ob eine Kfz-Finanzierung (Kredit oder Leasing) für das Fahrzeug vorliegt, die unter Umständen einen Widerruf mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers ermöglicht. Damit wäre ein Vorgehen möglich, auch wenn das Fahrzeug nicht nachweislich manipuliert ist. Die Kosten eines Rechtsstreits werden in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung (RSV) übernommen. In einigen Fällen, beispielsweise beim Widerrufsjoker, kann sogar bei einigen Versicherungen noch eine RSV abgeschlossen werden, die dann die Kosten übernimmt.

    Somit haben Verbraucher in den meisten Fällen kein Kostenrisiko, wenn sie sich gegen Fahrverbote und Wertverluste wehren möchten. Die kostenlose Prüfung bei der IG Widerruf zeigt Ihnen auf, welcher Weg der für Sie günstigste ist.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Schock für Mercedes: Urteile zu Schadensersatz für Thermo-Fenster im Diesel Gleich mehrere Urteile des Landgerichts Stuttgart setzen die Daimler AG derzeit im Diesel-Skandal massiv unter Druck. Das Unternehmen wurde zur Rücknahme von Diesel-Fahrzeugen aufgrund des sogenannten „Thermo-Fenster“ und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Besonders interessant: Die Urteile beziehen sich auf Fahrzeuge, die nicht von der Rückrufaktion von Mercedes Benz betroffen sind.

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