Neue Regeln für Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk / TRBS 2121 wird verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen setzen (FOTO)
Köln (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Was die Gerüstbau-Branche in diesem Jahr beschäftigen wird ist die
Neufassung der "Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS
2121)", deren Inkrafttreten in Kürze zu erwarten ist. Einige der
neuen Regelungsinhalte werden voraussichtlich Investitionsbedarf in
der Branche auslösen.
Ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Was die Gerüstbau-Branche in diesem Jahr beschäftigen wird ist die
Neufassung der "Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS
2121)", deren Inkrafttreten in Kürze zu erwarten ist. Einige der
neuen Regelungsinhalte werden voraussichtlich Investitionsbedarf in
der Branche auslösen.
Ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
Bundesverband Gerüstbau haben sich bei der Überarbeitung des
Regelwerks stets für einen ganzheitlichen, praxisbezogenen Ansatz im
Arbeitsschutz eingesetzt. Dieser beinhaltete, dass die Situation auf
der Baustelle und das Verhalten der Baubeteiligten ebenso mit
einbezogen werden, wie die technischen Möglichkeiten zur Sicherung.
Im Ergebnis der Regelsetzung hat sich der staatliche und
berufsgenossenschaftliche Ansatz niedergeschlagen, der vorrangig auf
die technischen Sicherungsmaßnahmen setzt. Die Kritik der
Fachverbandsvertreter in den Diskussionen bezog sich insbesondere
darauf, dass der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen in
vielen Situationen keine ausreichende Lösung bietet bzw. oftmals
nicht anwendbar ist. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit und
stärkere Berücksichtigung dieser Kritik bei Erstellung des Regelwerks
fehlte.
Gerüstbau-spezifisches Arbeitsschutzsystem in jedem Betrieb
unverzichtbar
Durch einige der zu erwartenden neuen Regelungsinhalte können
voraussichtlich ergänzende Investitionen im Gerüstbau ausgelöst
werden und sich auf die Produktivität der Betriebe auswirken.
Natürlich ist es unverzichtbar, in jedem Betrieb ein
Arbeitsschutzsystem zu installieren, das eine Einhaltung der
Regelwerke sicherstellt. Der mit Inkrafttreten der neuen Technischen
Regeln für Betriebssicherheit steigende Kostenaufwand für den
Arbeitsschutz ist eine sinnvolle Investition, wenn hierdurch
zukünftig Unfälle vermieden werden können. Aus Sicht von Bundesinnung
und Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz aber zu
kurz, zumal das Regelwerk nur einen Teil der Gerüstbauformen
reglementiert und andere explizit ausschließt. Unter diesem Aspekt
ist auch fraglich, ob der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des
Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in der
neuen TRBS richtig und erfolgreich umgesetzt wird. Dementsprechend
werden die weiteren rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der
TRBS 2121 nach Bekanntwerden dieser geprüft.
Neues Regelwerk betrifft alle Baubeteiligten
Der Slogan "Nie mehr ohne!" der Arbeitsschützer kann helfen bei
Bundesverband Gerüstbau haben sich bei der Überarbeitung des
Regelwerks stets für einen ganzheitlichen, praxisbezogenen Ansatz im
Arbeitsschutz eingesetzt. Dieser beinhaltete, dass die Situation auf
der Baustelle und das Verhalten der Baubeteiligten ebenso mit
einbezogen werden, wie die technischen Möglichkeiten zur Sicherung.
Im Ergebnis der Regelsetzung hat sich der staatliche und
berufsgenossenschaftliche Ansatz niedergeschlagen, der vorrangig auf
die technischen Sicherungsmaßnahmen setzt. Die Kritik der
Fachverbandsvertreter in den Diskussionen bezog sich insbesondere
darauf, dass der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen in
vielen Situationen keine ausreichende Lösung bietet bzw. oftmals
nicht anwendbar ist. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit und
stärkere Berücksichtigung dieser Kritik bei Erstellung des Regelwerks
fehlte.
Gerüstbau-spezifisches Arbeitsschutzsystem in jedem Betrieb
unverzichtbar
Durch einige der zu erwartenden neuen Regelungsinhalte können
voraussichtlich ergänzende Investitionen im Gerüstbau ausgelöst
werden und sich auf die Produktivität der Betriebe auswirken.
Natürlich ist es unverzichtbar, in jedem Betrieb ein
Arbeitsschutzsystem zu installieren, das eine Einhaltung der
Regelwerke sicherstellt. Der mit Inkrafttreten der neuen Technischen
Regeln für Betriebssicherheit steigende Kostenaufwand für den
Arbeitsschutz ist eine sinnvolle Investition, wenn hierdurch
zukünftig Unfälle vermieden werden können. Aus Sicht von Bundesinnung
und Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz aber zu
kurz, zumal das Regelwerk nur einen Teil der Gerüstbauformen
reglementiert und andere explizit ausschließt. Unter diesem Aspekt
ist auch fraglich, ob der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des
Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in der
neuen TRBS richtig und erfolgreich umgesetzt wird. Dementsprechend
werden die weiteren rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der
TRBS 2121 nach Bekanntwerden dieser geprüft.
Neues Regelwerk betrifft alle Baubeteiligten
Der Slogan "Nie mehr ohne!" der Arbeitsschützer kann helfen bei