Neue Regeln für Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk / TRBS 2121 wird verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen setzen (FOTO) - Seite 2
einigen Betrieben ein Umdenken zu erreichen, die den Schutzmaßnahmen
im Gerüstbau nicht den nötigen Stellenwert eingeräumt haben. Im
Einzelfall lassen Staat und Berufsgenossenschaft den Unternehmer
jedoch mit dem Risiko allein. Bundesinnung und Bundesverband
Gerüstbau stehen und standen seit jeher für eine Optimierung der
Arbeitssicherheit im Gerüstbauer-Handwerk. "Trotz der kritischen
Haltung zu ihrem Inhalt sehen wir mit der neuen TRBS 2121 eine Chance
zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau", betont
Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und
Bundesinnungsmeister. "Denn auf die neue Vorschriftenlage sollten
sich alle Baubeteiligten einstellen: der Auftraggeber, der
Gerüstersteller wie auch der Gerüstnutzer." Dabei muss sich
insbesondere der Auftraggeber auf Mehrkosten einrichten. Die beste
Vorsorge im Betrieb ist und bleibt es, durch ein funktionierendes
Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte
Mitgliedsbetriebe sind hier bereits gut aufgestellt. Jeder Betrieb
sollte die neue Vorschriftenlage zum Anlass nehmen, die Umsetzung des
Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu überprüfen. Mitgliedern von
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen zur Umsetzung des
Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur
Verfügung.
Zur Entwicklung der TRBS 2121
Bereits 2016 startete die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern
der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft
und Handwerksverbänden zusammensetzt, mit einer Weiterentwicklung der
Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Anlass dieser
Überarbeitung war die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im
Jahr 2015. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen wurde Ende
November 2018 die Neufassung beschlossen und soll demnächst
veröffentlicht werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau
hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der
Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im
Verfahren wurde verworfen. Im beschlussfassenden Gremium einer
technischen Regel für Betriebssicherheit haben betroffene
Einzelgewerke kein Stimmrecht. Eine ausreichende Berücksichtigung des
fachlichen Sachverstands wird daher von Verbandsseite in Frage
gestellt.
Über Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau:
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
Bundesverband Gerüstbau sind die Berufsorganisation und
Interessensvertretung der Gerüstbaubranche. Zu den
Mitgliedsunternehmen zählen insbesondere Gerüstbaubetriebe und
Hersteller. Integraler Bestandteil ihres Wirkens ist die Verbesserung
des Arbeitsschutzes im Gerüstbauer-Handwerk.
www.geruestbauhandwerk.de
OTS: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/106168
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106168.rss2
Pressekontakt:
Ansprechpartner für inhaltl. Rückfragen:
Werner Majer
Leiter Fachbereich Technik
Tel. 0221 870 60 - 80
Ansprechpartnerin für Pressefragen:
Henriette Conzen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0221 870 60 - 40
der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft
und Handwerksverbänden zusammensetzt, mit einer Weiterentwicklung der
Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Anlass dieser
Überarbeitung war die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im
Jahr 2015. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen wurde Ende
November 2018 die Neufassung beschlossen und soll demnächst
veröffentlicht werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau
hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der
Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im
Verfahren wurde verworfen. Im beschlussfassenden Gremium einer
technischen Regel für Betriebssicherheit haben betroffene
Einzelgewerke kein Stimmrecht. Eine ausreichende Berücksichtigung des
fachlichen Sachverstands wird daher von Verbandsseite in Frage
gestellt.
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Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
Bundesverband Gerüstbau sind die Berufsorganisation und
Interessensvertretung der Gerüstbaubranche. Zu den
Mitgliedsunternehmen zählen insbesondere Gerüstbaubetriebe und
Hersteller. Integraler Bestandteil ihres Wirkens ist die Verbesserung
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