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     1186  0 Kommentare Neue Regeln für Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk / TRBS 2121 wird verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen setzen (FOTO) - Seite 2


    einigen Betrieben ein Umdenken zu erreichen, die den Schutzmaßnahmen
    im Gerüstbau nicht den nötigen Stellenwert eingeräumt haben. Im
    Einzelfall lassen Staat und Berufsgenossenschaft den Unternehmer
    jedoch mit dem Risiko allein. Bundesinnung und Bundesverband
    Gerüstbau stehen und standen seit jeher für eine Optimierung der
    Arbeitssicherheit im Gerüstbauer-Handwerk. "Trotz der kritischen
    Haltung zu ihrem Inhalt sehen wir mit der neuen TRBS 2121 eine Chance
    zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau", betont
    Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und
    Bundesinnungsmeister. "Denn auf die neue Vorschriftenlage sollten
    sich alle Baubeteiligten einstellen: der Auftraggeber, der
    Gerüstersteller wie auch der Gerüstnutzer." Dabei muss sich
    insbesondere der Auftraggeber auf Mehrkosten einrichten. Die beste
    Vorsorge im Betrieb ist und bleibt es, durch ein funktionierendes
    Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte
    Mitgliedsbetriebe sind hier bereits gut aufgestellt. Jeder Betrieb
    sollte die neue Vorschriftenlage zum Anlass nehmen, die Umsetzung des
    Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu überprüfen. Mitgliedern von
    Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen zur Umsetzung des
    Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur
    Verfügung.

    Zur Entwicklung der TRBS 2121

    Bereits 2016 startete die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern
    der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft
    und Handwerksverbänden zusammensetzt, mit einer Weiterentwicklung der
    Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Anlass dieser
    Überarbeitung war die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im
    Jahr 2015. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen wurde Ende
    November 2018 die Neufassung beschlossen und soll demnächst
    veröffentlicht werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau
    hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der
    Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im
    Verfahren wurde verworfen. Im beschlussfassenden Gremium einer
    technischen Regel für Betriebssicherheit haben betroffene
    Einzelgewerke kein Stimmrecht. Eine ausreichende Berücksichtigung des
    fachlichen Sachverstands wird daher von Verbandsseite in Frage
    gestellt.

    Über Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau:

    Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
    Bundesverband Gerüstbau sind die Berufsorganisation und
    Interessensvertretung der Gerüstbaubranche. Zu den
    Mitgliedsunternehmen zählen insbesondere Gerüstbaubetriebe und
    Hersteller. Integraler Bestandteil ihres Wirkens ist die Verbesserung
    des Arbeitsschutzes im Gerüstbauer-Handwerk.
    www.geruestbauhandwerk.de

    OTS: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/106168
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106168.rss2

    Pressekontakt:
    Ansprechpartner für inhaltl. Rückfragen:
    Werner Majer
    Leiter Fachbereich Technik
    Tel. 0221 870 60 - 80

    Ansprechpartnerin für Pressefragen:
    Henriette Conzen
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel. 0221 870 60 - 40
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