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    DGAP-Adhoc  776  0 Kommentare Beta Systems Software AG: Hauptversammlung beschließt, den Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen





    DGAP-Ad-hoc: Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung


    Beta Systems Software AG: Hauptversammlung beschließt, den Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen


    14.03.2019 / 18:35 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




     



    Berlin, 14. März 2019 - Auf der heutigen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hatte die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.166.189,90 Euro einen Betrag in Höhe von 1.100.179,70 Euro an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 1.066.010,20 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Gegen diesen Vorschlag wurde seitens eines Aktionärs der Gegenantrag gestellt, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von 2.166.189,90 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Diesem Vorschlag stimmte die Hauptversammlung zu. Damit hat sich der Vorschlag der Verwaltung erledigt.



    Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2017/2018 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt.



    Die Gesellschaft wurde zudem dazu ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ergänzend wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien auch außerbörslich zu erwerben. Diesen Beschlüssen lagen Ergänzungsverlangen eines Aktionärs zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG zugrunde.

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