Knaller dank Kredit-Widerruf: Mercedes Kunde hat Diesel kostenfrei genutzt
Spektakuläres Urteil für einen Diesel-Besitzer, der seinen Autokredit mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers widerrufen hat. Er kann nicht nur sein Auto an die Mercedes Benz Bank zurückgeben, sondern muss auch keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch zahlen. Unter dem Strich hat er das Fahrzeug also kostenlos genutzt.
Zahlreiche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen haben bereits durch den Widerruf ihres Kreditvertrags ihr Fahrzeug zurückgeben können. In der Regel wird dabei eine - rechtlich umstrittene - Nutzungsentschädigung fällig, die der Kunde für den Gebrauch des Fahrzeugs an die Bank zahlt.
Doch ein spektakuläres Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 4 O 20/18) ermöglicht nun einem Diesel-Besitzer die Rückgabe seines Fahrzeugs, ohne dass er eine solche Nutzungsentschädigung zahlen muss. Er hat das Fahrzeug also über mehr als ein Jahr und eine Strecke von fast 70.000 Kilometern quasi kostenfrei genutzt.
Der Kunde hatte den Diesel bei der Mercedes-Benz-Bank über einen Kredit finanziert. Dieser enthält nach Ansicht des Berliner Gerichts wesentliche Formfehler, die dafür sorgen, dass die Widerrufsfrist der Finanzierung nicht zu laufen beginnt (sogenanntes ewiges Widerrufsrecht). Demnach konnte der Kunde auch mehr als ein Jahr nach Abschluss des Darlehens den Widerruf erklären und die Rückabwicklung fordern. Das Gericht gab ihm Recht. Es entschied, dass er sämtliche Zahlungen zurückbekommt und das Fahrzeug an die Bank zurückgeben kann.
Der Knüller an der Sache: Das Gericht stellte klar, dass der Verbraucher aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung nichts für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen muss. Hier verwies die Kammer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2008 (C-412/06). Demnach komme es nicht darauf an, wie schwer der Belehrungsfehler sei, solange der Kunde dadurch am Widerruf gehindert werde.
Dieses Urteil zeigt wieder einmal, wie gut die Chancen von Diesel-Besitzern sind, sich mit Hilfe eines Widerrufs oder einer Schadensersatz-Klage gegen Wertverlust und Fahrverbot zu wehren. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat bereits mehreren Hundert Verbrauchern bei der Rückgabe ihres Fahrzeugs geholfen oder sie beim Erhalt von Schadensersatz unterstützt. Besonders aussichtsreich sind dabei Fälle von VW, Audi, Seat, Skoda, Mercedes, BMW, Fiat und Opel.
Auf dieser Webseite können Verbraucher kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz oder den Widerruf eines Finanzierungsvertrags haben. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren sie auch, welche Kosten mit einem weiteren Vorgehen verbunden wären. In der Regel zahlt dabei eine Rechtsschutzversicherung. Der Clou: Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, kann bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, die dann die Kosten übernimmt. Verbraucher können also ohne Kostenrisiko aktiv werden!