Erste Group Bank AG
Einberufung der Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta008/12.04.2019/09:00) - Erste Group Bank AG
FN 33209 m
Einberufung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011) zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 09:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland-Rainer-Platz 1 stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.
5. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020.
6. Änderung der Satzung in Punkt 15.1 bezogen auf die Aufsichtsratsanzahl.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an die Erste Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Erste Group Bank AG sowie mit dieser verbundene Konzernunternehmen oder sonstige Unternehmen
im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs sowie die
Ermächtigung des Vorstands, die rückerworbenen Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.