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    Rosenbauer International AG  609  0 Kommentare Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3


    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,
    * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. Mai 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    Identitätsnachweis
    Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
    Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.
    Rosenbauer International AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

    IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
    Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
    Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

    Per Post oder Boten Rosenbauer International AG
    Investor Relations
    z.Hd. Mag. Tiemon Kiesenhofer
    Paschinger Straße 90
    4060 Leonding
    Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 49
    Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at
    (Vollmachten bitte im Format PDF)

    Die Vollmachten müssen spätestens bis 22. Mai 2019, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Rosenbauer International AG Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und …