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    Rosenbauer International AG  609  0 Kommentare Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2


    * Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 - Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien,
    * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. Mai 2019 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 20. Mai 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
    Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 49
    Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at
    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per Post oder Boten Rosenbauer International AG
    Investor Relations
    z.Hd. Mag. Tiemon Kiesenhofer
    Paschinger Straße 90
    4060 Leonding
    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben)

    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

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    Rosenbauer International AG Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und …