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     587  0 Kommentare SAP-Personaler sieht Spielraum bei Umsetzung des Arbeitszeit-Urteils

    WALLDORF (dpa-AFX) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung könnte für den Softwarekonzern SAP einen gewaltigen Umbruch bedeuten. Der Dax -Konzern setzt seit seiner Gründung im Jahr 1972 auf Vertrauensarbeitszeit. "Es gab bei uns bislang keine Zeiterfassung bis aufs Komma genau", sagte der langjährige Personalleiter in Deutschland, Wolfgang Fassnacht, der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist tiefer Teil unserer Kultur."

    Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnen vor neuer Bürokratie.

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    "Wir müssen jetzt abwarten, wie der Gesetzgeber das Urteil umsetzt", sagte der Manager weiter. "Nach dem Urteil gibt es bezüglich der rechtlichen Umsetzung noch relativ großen Gestaltungsspielraum". Es werde seiner Einschätzung nach ein Jahr dauern, bis der deutsche Gesetzgeber das Urteil umgesetzt habe.

    Für SAP mit seinen gut 40 000 Beschäftigten in Europa wäre die Arbeitszeiterfassung eine vollständige Kehrtwende. Bei SAP würde man gern beim Konzept der Vertrauensarbeitszeit bleiben, sagte Fassnacht, der bei dem Softwarekonzern inzwischen weltweit für Weiterbildung und Führung zuständig ist. "Die Akzeptanz ist einfach sehr, sehr hoch." Die Vertrauensarbeitszeit sei erst jüngst in eine Betriebsvereinbarung gegossen worden: "Damit haben wir die über 40 Jahre alte Praxis nochmal festgeschrieben."

    "Wir leben von gegenseitigem Vertrauen", sagte Fassnacht weiter. Das sei ein hohes Kulturgut. "Und ich sehe die Richtlinie, die da kommen mag, nicht im Zeichen einer Vertrauens-Kultur", so Fassnacht, der bis 2018 das Personalwesen von SAP in ganz Deutschland verantwortet hat: "Arbeitszeiterfassung ist vom Geist der Kontrolle getragen und nicht vom Geist des Vertrauens."

    "Bei uns muss sich keiner einen halben Tag Urlaub nehmen, wenn er zum Arzt muss", erklärte Fassnacht. Das könne man im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit alles regeln. In der Betriebsvereinbarung sei beispielsweise auch festgehalten, wenn ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum mehr Stunden angesammelt habe. "Dann vereinbart man mit dem Vorgesetzten, wie man das ausgleicht."

    "Wir müssen jetzt abwarten, wie der Gesetzgeber das Urteil umsetzt", sagte der Manager weiter. "Nach dem Urteil gibt es bezüglich der rechtlichen Umsetzung noch relativ großen Gestaltungsspielraum". Es werde seiner Einschätzung nach ein Jahr dauern, bis der deutsche Gesetzgeber das Urteil umgesetzt habe.

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    Eine gesetzliche Vorgabe zur Arbeitszeiterfassung könnte viel Bürokratie nach sich ziehen, fürchtet Fassnacht. "Da geht es auch um private Internetnutzung am Arbeitsplatz", sagt er. "Muss ich mich dann ausstempeln, wenn ich mal privat 10 Minuten etwas mache, zum Beispiel mit meiner Familie telefoniere? Das würde unserer Arbeitskultur komplett widersprechen."/ang/DP/he




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