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    Allerthal-Werke AG: Audi AG soll Auskunft geben!

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    DGAP-News: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Rechtssache Allerthal-Werke AG: Audi AG soll Auskunft geben!

    05.06.2019 / 16:17
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    Allerthal-Werke AG: Audi AG soll Auskunft geben!

    Die Allerthal-Werke AG hat heute ein Auskunftserzwingungsverfahren gemäß § 132 Abs. 1 AktG gegen die Audi AG, Ingolstadt, vor dem Landgericht München anhängig gemacht.

    Auf der Hauptversammlung der Audi AG am 23. Mai 2019 in Neckarsulm wollte der Vorstand der Audi AG den anwesenden Aktionären keine Auskunft darüber geben, wie sich eine Anzahl von insgesamt 30 (dreißig!) anhängigen Ermittlungsverfahren auf die Unternehmensorgane in Vorstand und Aufsichtsrat sowie auf andere Mitarbeiter des Audi-Konzerns aufteilt.

    Die Auskunft wurde verweigert mit dem Hinweis, dass die Nennung der Anzahl der laufenden Verfahren je Gruppe Rückschluss auf die betreffenden Personen zuließe. Wie dieser Rückschluss gezogen werden kann, blieb offen.

    Dieser Auskunftsverweigerung war während der Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat des Audi-Konzerns eifrig bekundete Absicht vorangegangen, nun unbedingt und rückhaltlos und ohne Ansehen der Person zur Aufklärung der "Dieselthematik" beitragen zu wollen.

    Davon spürten die anwesenden Aktionäre zu wenig.

    Die Allerthal-Werke AG will sich mit der Antwortqualität nicht zufrieden geben und strebt gerichtliche Klärung an.

    Köln, 5. Juni 2019

    Der Vorstand

    Ansprechpartner bei Rückfragen:

    Alfred Schneider
    Vorstand der Allerthal-Werke AG

    Friesenstraße 50, 50670 Köln

    Tel. (02 21) 8 20 32 - 0
    Fax (02 21) 8 20 32 - 30

    E-Mail: alfred.schneider@allerthal.de
    Internet: www.allerthal.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Allerthal-Werke AG
    Friesenstraße 50
    50670 Köln
    Deutschland
    Telefon: 0221 / 820 32 - 0
    Fax: 0221 / 820 32 - 30
    E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de
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    820079 05.06.2019

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