DGAP-WpÜG
Befreiung;
Zielgesellschaft: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG; Bieter: Herr Alois Fridolin Sauter
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur
Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18, 06780 Zörbig
Wertpapierkennnummer A0JL9W
ISIN DE000A0JL9W6
Mit Bescheid vom 21.05.2019 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch 'BaFin') auf Antrag vom
12.04.2019
Herrn Alois Fridolin Sauter
(nachfolgend 'Antragsteller')
im Zusammenhang mit dem Wirksamwerden des Beitritts zu einer zwischen
mehreren Aktionären der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG am 23.08.2006
abgeschlossenen Poolvereinbarung gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von den
Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die
Kontrollerlangung an der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG (nachfolgend auch
'VERBIO' oder 'Zielgesellschaft') zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz
1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2
Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
veröffentlichen.
Der jeweilige Tenor des Bescheids lautet wie folgt:
1. Der Antragsteller wird für den Fall, dass der am 05.04.2019 vereinbarte
Beitritt des Antragstellers zu einer zwischen mehreren Aktionären der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, am 23.08.2006 abgeschlossenen
Poolvereinbarung wirksam wird und der Antragsteller dadurch die
Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG, Zörbig, erlangt, gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der
Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an
der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig zu veröffentlichen sowie
von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln
und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 S. 1
WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
2. Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 kann widerrufen werden
(Widerrufsvorbehalt), wenn
a. Der Antragsteller selbst Einfluss auf die Entscheidung über die
Ausübung der der vorgenannten Poolvereinbarung unterliegenden
Stimmrechte in der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, nehmen
kann, oder
b. Der Antragsteller dadurch die Möglichkeit zur Ausübung der
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