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    DGAP-WpÜG  368  0 Kommentare Befreiung;





    Zielgesellschaft: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG; Bieter: Herr Alois Fridolin Sauter

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung
    von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur
    Abgabe eines Pflichtangebots für die Aktien der

    VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18, 06780 Zörbig
    Wertpapierkennnummer A0JL9W
    ISIN DE000A0JL9W6


    Mit Bescheid vom 21.05.2019 hat die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch 'BaFin') auf Antrag vom
    12.04.2019

    Herrn Alois Fridolin Sauter
    (nachfolgend 'Antragsteller')

    im Zusammenhang mit dem Wirksamwerden des Beitritts zu einer zwischen
    mehreren Aktionären der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG am 23.08.2006
    abgeschlossenen Poolvereinbarung gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von den
    Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die
    Kontrollerlangung an der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG (nachfolgend auch
    'VERBIO' oder 'Zielgesellschaft') zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz
    1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2
    Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu
    veröffentlichen.

    Der jeweilige Tenor des Bescheids lautet wie folgt:

    1. Der Antragsteller wird für den Fall, dass der am 05.04.2019 vereinbarte
    Beitritt des Antragstellers zu einer zwischen mehreren Aktionären der
    VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, am 23.08.2006 abgeschlossenen
    Poolvereinbarung wirksam wird und der Antragsteller dadurch die
    Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die VERBIO Vereinigte
    BioEnergie AG, Zörbig, erlangt, gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der
    Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an
    der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig zu veröffentlichen sowie
    von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt
    für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln
    und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 S. 1
    WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

    2. Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 kann widerrufen werden
    (Widerrufsvorbehalt), wenn

    a. Der Antragsteller selbst Einfluss auf die Entscheidung über die
    Ausübung der der vorgenannten Poolvereinbarung unterliegenden
    Stimmrechte in der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, nehmen
    kann, oder

    b. Der Antragsteller dadurch die Möglichkeit zur Ausübung der
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