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    DGAP-WpÜG  368  0 Kommentare Befreiung; - Seite 2


    tatsächlichen Kontrolle über die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG,
    Zörbig, erlangt, dass er seinen Stimmrechtsanteil an der VERBIO
    Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, anderweitig, einschließlich
    etwaiger gemäß § 30 WpÜG zuzurechnender Stimmrechte und abzüglich
    der Stimmrechte, die der vorgenannten Poolvereinbarung unterfallen,
    auf mindestens 30 % erhöht.

    Der Widerrufsvorbehalt gilt jedoch nicht, wenn die der vorgenannten
    Poolvereinbarung unterliegenden Stimmrechte weniger als 30 % der in der
    VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, vorhandenen Stimmrechte ausmachen
    und der Antragsteller seinen Stimmrechtsanteil an der VERBIO Vereinigte
    BioEnergie AG, Zörbig, nicht anderweitig, einschließlich etwaiger gemäß §
    30 WpÜG zuzurechnender Stimmrechte auf mindestens 30 % erhöht.

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    3. Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 ergeht unter folgender
    Auflage:

    Der Antragsteller hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der
    Befreiung gemäß der vorstehenden Ziffer 2 rechtfertigen könnte,
    unverzüglich mitzuteilen.

    4. Für die positive Entscheidung über den Befreiungsantrag ist von dem
    Antragsteller eine Gebühr zu entrichten.

    Der Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:

    A. Sachverhalt:

    Zielgesellschaft ist die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig,
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der
    Handelsregisternummer HRB 6435. Das Grundkapital der VERBIO in Höhe von EUR
    63.000.000 ist in 63.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
    rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Die
    Aktien der VERBIO sind zum regulierten Markt an der Frankfurter
    Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0JL9W6 zugelassen.

    Zwischen den Aktionären Claus Sauter, Bernd Sauter, Daniela Sauter, Marion
    Sauter, Dr.-Ing. Georg Pollert sowie der Pollert Holding GmbH & Co. KG
    besteht seit dem 23.08.2006 eine Poolvereinbarung (nachfolgend
    'Poolvereinbarung' oder 'Stimmrechtspool'). Die poolgebundenen Stimmrechte
    belaufen sich auf insgesamt 67,51 %. Die Poolvereinbarung wurde zuletzt am
    05.04.2019 geändert. Sie sieht vor, dass alle Poolmitglieder die
    Stimmrechte aus allen von ihnen gehaltenen Aktien der VERBIO stets
    einheitlich ausüben. Jede poolgebundene Aktie gewährt eine Stimme. Die
    Mitgliedschaft ist nicht vor April 2021 kündbar.

    Der Antragsteller hält 1,3 Prozent der Aktien der VERBIO in
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    DGAP-WpÜG Befreiung; - Seite 2 Zielgesellschaft: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG; Bieter: Herr Alois Fridolin Sauter WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …

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