DGAP-WpÜG
Befreiung; - Seite 2
tatsächlichen Kontrolle über die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG,
Zörbig, erlangt, dass er seinen Stimmrechtsanteil an der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, anderweitig, einschließlich
etwaiger gemäß § 30 WpÜG zuzurechnender Stimmrechte und abzüglich
der Stimmrechte, die der vorgenannten Poolvereinbarung unterfallen,
auf mindestens 30 % erhöht.
Der Widerrufsvorbehalt gilt jedoch nicht, wenn die der vorgenannten
Poolvereinbarung unterliegenden Stimmrechte weniger als 30 % der in der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig, vorhandenen Stimmrechte ausmachen
und der Antragsteller seinen Stimmrechtsanteil an der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG, Zörbig, nicht anderweitig, einschließlich etwaiger gemäß §
30 WpÜG zuzurechnender Stimmrechte auf mindestens 30 % erhöht.
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3. Die Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 1 ergeht unter folgender
Auflage:
Der Antragsteller hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der
Befreiung gemäß der vorstehenden Ziffer 2 rechtfertigen könnte,
unverzüglich mitzuteilen.
4. Für die positive Entscheidung über den Befreiungsantrag ist von dem
Antragsteller eine Gebühr zu entrichten.
Der Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
A. Sachverhalt:
Zielgesellschaft ist die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der
Handelsregisternummer HRB 6435. Das Grundkapital der VERBIO in Höhe von EUR
63.000.000 ist in 63.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Die
Aktien der VERBIO sind zum regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0JL9W6 zugelassen.
Zwischen den Aktionären Claus Sauter, Bernd Sauter, Daniela Sauter, Marion
Sauter, Dr.-Ing. Georg Pollert sowie der Pollert Holding GmbH & Co. KG
besteht seit dem 23.08.2006 eine Poolvereinbarung (nachfolgend
'Poolvereinbarung' oder 'Stimmrechtspool'). Die poolgebundenen Stimmrechte
belaufen sich auf insgesamt 67,51 %. Die Poolvereinbarung wurde zuletzt am
05.04.2019 geändert. Sie sieht vor, dass alle Poolmitglieder die
Stimmrechte aus allen von ihnen gehaltenen Aktien der VERBIO stets
einheitlich ausüben. Jede poolgebundene Aktie gewährt eine Stimme. Die
Mitgliedschaft ist nicht vor April 2021 kündbar.
Der Antragsteller hält 1,3 Prozent der Aktien der VERBIO in
Auflage:
Der Antragsteller hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der
Befreiung gemäß der vorstehenden Ziffer 2 rechtfertigen könnte,
unverzüglich mitzuteilen.
4. Für die positive Entscheidung über den Befreiungsantrag ist von dem
Antragsteller eine Gebühr zu entrichten.
Der Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
A. Sachverhalt:
Zielgesellschaft ist die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Zörbig,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der
Handelsregisternummer HRB 6435. Das Grundkapital der VERBIO in Höhe von EUR
63.000.000 ist in 63.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. Die
Aktien der VERBIO sind zum regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0JL9W6 zugelassen.
Zwischen den Aktionären Claus Sauter, Bernd Sauter, Daniela Sauter, Marion
Sauter, Dr.-Ing. Georg Pollert sowie der Pollert Holding GmbH & Co. KG
besteht seit dem 23.08.2006 eine Poolvereinbarung (nachfolgend
'Poolvereinbarung' oder 'Stimmrechtspool'). Die poolgebundenen Stimmrechte
belaufen sich auf insgesamt 67,51 %. Die Poolvereinbarung wurde zuletzt am
05.04.2019 geändert. Sie sieht vor, dass alle Poolmitglieder die
Stimmrechte aus allen von ihnen gehaltenen Aktien der VERBIO stets
einheitlich ausüben. Jede poolgebundene Aktie gewährt eine Stimme. Die
Mitgliedschaft ist nicht vor April 2021 kündbar.
Der Antragsteller hält 1,3 Prozent der Aktien der VERBIO in
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