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    DGAP-WpÜG  368  0 Kommentare Befreiung; - Seite 3


    Gütergemeinschaft. Er und seine Ehefrau Albertina Sauter haben sich
    gegenseitig ermächtigt, die Stimmrechte aus diesen Aktien jeweils alleine
    auszuüben. Am 05.04.2019 ist der Antragsteller der Poolvereinbarung unter
    der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der beantragten Befreiung
    beigetreten. Die Poolvereinbarung sieht vor, dass alle Entscheidungen des
    Stimmrechtspools über die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung
    der VERBIO mit einfacher Mehrheit gefasst werden, solange der Antragsteller
    und seine Ehefrau Poolmitglieder sind.

    Am 05.04.2019 hat der Antragsteller gemeinsam mit seiner Ehefrau zudem
    einen Kaufvertrag über den Erwerb von 5.000.000 Aktien der VERBIO mit der
    Pollert Holding GmbH & Co. KG abgeschlossen (nachfolgend
    'Aktienkaufvertrag'). Der Aktienkaufvertrag steht unter der aufschiebenden
    Bedingung der Erteilung der beantragten Befreiung.

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    Mit Wirksamkeit des Beitritts zum Stimmrechtspool und des
    Aktienkaufvertrages belaufen sich die poolgebundenen Aktien auf insgesamt
    68,80 % und die anteiligen Stimmrechte des Antragstellers auf 9,24 %.

    Die Poolmitglieder Claus Sauter, Bernd Sauter und Daniela Sauter
    (nachfolgend 'Geschwister Sauter') haben am 05.04.2019 einen
    Unterpoolvertrag geschlossen, der vorsieht, dass sich die Geschwister
    Sauter vor jeder Abstimmung im Stimmrechtspool untereinander abstimmen und
    sich auf eine einheitliche Stimmabgabe einigen.

    B. Rechtliche Erwägungen:

    Der zulässige Antrag ist begründet.

    1. Kontrollerwerb des Antragstellers

    Kontrolle ist gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG das Halten von mindestens 30 % der
    Stimmrechte an der VERBIO.

    Der Antragsteller hält zurzeit insgesamt 1,3 % der Stimmrechte an der
    VERBIO. Die Stimmrechte sind dem Antragsteller ungeteilt zuzuordnen. Mit
    Wirksamkeit des Beitritts zum Stimmrechtspool werden dem Antragsteller dann
    zusätzlich auch die Stimmrechte aus den Aktien der VERBIO, die von den
    weiteren Mitgliedern des Stimmpools gehalten werden, gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG
    zugerechnet.

    Nach § 30 Abs. 2 WpÜG werden dem Bieter auch Stimmrechte eines Dritten aus
    Aktien der VERBIO zugerechnet, mit dem der Bieter sein Verhalten in Bezug
    auf die VERBIO abstimmt. Ein abgestimmtes Verhalten setzt nach § 30 Abs. 2
    Satz 2 1. Alt. WpÜG voraus, dass sich der Bieter und der Dritte über die
    Ausübung von Stimmrechten verständigen. So liegt der Fall hier, da die
    Poolvereinbarung vorsieht, dass jedes Poolmitglied verpflichtet ist, auf
    der Hauptversammlung der VERBIO seine Stimmrechte so auszuüben, wie es die
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    DGAP-WpÜG Befreiung; - Seite 3 Zielgesellschaft: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG; Bieter: Herr Alois Fridolin Sauter WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …

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