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    Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach §10 WpÜG

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    DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach §10 WpÜG

    20.06.2019 / 14:00
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    Generalversammlung der Highlight Communications AG, Veröffentlichung nach §10 WpÜG

    Die ordentliche Generalversammlung 2019 der Highlight Communications AG nimmt sämtliche Anträge des Verwaltungsrats an.

    Die an der Frankfurter Börse kotierte schweizerische Highlight Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") hat heute ihre ordentliche Generalversammlung abgehalten. Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats wurden von den Aktionären jeweils mit grosser Mehrheit angenommen.

    Bernhard Burgener wurde als Präsident des Verwaltungsrats für eine weitere Amtszeit wiedergewählt, ebenso wurden René Camenzind, Martin Hellstern und Peter von Büren für ein weiteres Jahr als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt.

    Die Aktionäre genehmigten eine Dividende ohne Verrechnungssteuerabzug von CHF 0.20 pro dividendenberechtigte Inhaberaktie zu je CHF 1.00 Nennwert auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 01. Juli 2019. Die Aktien werden ab 25. Juni 2019 ex-Dividende gehandelt. Zudem wurde die bestehende Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Erhöhung des Aktienkapitals um zwei Jahre verlängert.

    Darüber hinaus hat die HLC heute eine Veröffentlichung gemäss § 10 WpÜG gemacht, mit welcher die Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an die Aktionäre der durch HLC zu 79.44% gehaltenen Constantin Medien AG bekannt gegeben wurde. Damit führt der Verwaltungsrat seine bereits früher kommunizierte Strategie, die Konzernstruktur zu vereinfachen, fort. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden jeweils zu gegebener Zeit im Internet unter http://www.offerdelisting.com veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage steht noch unter dem üblichen Vorbehalt der Gestattung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

    Wichtige Hinweise:

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
    Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

    Für weitere Informationen:

    Highlight Communications AG
    Investor Relations
    Netzibodenstrasse 23b
    CH-4133 Pratteln BL
    Telefon: +41 (0)61 816 96 91
    E-Mail: ir@hlcom.ch

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    20.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Highlight Communications AG
    Netzibodenstrasse 23b
    4133 Pratteln
    Schweiz
    Telefon: +41 61 816 96 96
    Fax: +41 61 816 67 67
    E-Mail: ir@hlcom.ch
    Internet: www.hlcom.ch
    ISIN: CH0006539198
    WKN: 920299
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    828019 20.06.2019

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