checkAd

    Schweizer Aktien  3024  0 Kommentare Handelsaussetzung droht: Was Sie als Aktionär von Schweizer Aktien wissen müssen

    der Zoff zwischen der EU und der Schweiz eskaliert und Aktionär von Schweizer Aktien unter anderem wie Nestlé (WKN: A0Q4DC / ISIN: CH0038863350), BB Biotech (WKN: A0NFN3 / ISIN: CH0038389992), Roche (WKN: 851311 / ISIN: CH0012032113), UBS (WKN: A12DFH / ISIN: CH0244767585) oder Lindt und Spüngli (WKN: 859568 / ISIN: CH0010570759) sollten jetzt ganz genau aufpassen!

    Liebe Anleger,

    der Zoff zwischen der EU und der Schweiz eskaliert und Aktionär von Schweizer Aktien unter anderem wie Nestle (WKN: A0Q4DC / ISIN: CH0038863350), BB Biotech (WKN: A0NFN3 / ISIN: CH0038389992), Roche Holding (WKN: 851311 / ISIN: CH0012032113), UBS Group (WKN: A12DFH / ISIN: CH0244767585) oder Lindt und Spruengli (WKN: 859568 / ISIN: CH0010570759) sollten jetzt ganz genau aufpassen!

    Sollten sich die EU und die Schweiz nicht bis Sonntag geeinigt haben, dürften Schweizer Aktien in Deutschland ab den 1. Juli nicht mehr handelbar sein!

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Nestlé SA!
    Long
    86,35€
    Basispreis
    0,65
    Ask
    × 14,49
    Hebel
    Short
    97,75€
    Basispreis
    0,68
    Ask
    × 13,86
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Nein, es handelt sich leider nicht um einen um drei Monate verspäteten Aprilscherz, sondern ist bitterer Ernst.

    Am Sonntag läuft die Anerkennung der Börsenäquivalenz aus, welche die Europäische Kommission der Schweiz befristet gewährt hatte. Wie Sie wissen, reguliert die EU als Konsequenz aus der Finanzkrise nahezu alles. Viele dieser gesetzlichen Regelungen enthalten auch Vorgaben zum Umgang mit Drittstaaten, um der internationalen Verflechtung der Finanzmärkte Rechnung zu tragen. So auch mit der Schweiz.

    Streit eskaliert - EU und Schweiz im schweren Clinch. Quelle:pixabay.de

    Die EU hat die Börsenanerkennung für die Schweiz bisher nur befristet gewährt, welche nun zum 30. Juni 2019 auslaufen wird. Bisher konnten sich beide Seiten nicht auf eine Verlängerung einigen. Wobei die EU diese Verlängerung als Druckmittel für die Einigung im Protokoll 1 zum Lohnschutz nutzt, wo es ebenfalls seit Jahren keinen Durchbruch gibt. Wir Börsianer sind also mal wieder zum Spielball der Politik verkommen.

    Handel in Deutschland wird ausgesetzt

    Sollte die Börsenäquivalenz nicht verlängert werden, so würde vereinfacht gesagt die Konsequenz sein, dass der Handel von Schweizer Aktien an den europäischen Börsenplätzen untersagt wird. Denn für den Fall der ausbleibenden Einigung dürften professionelle Anleger und Wertpapierhandelsbanken und Aktienhändler keine Aktien in der Schweiz kaufen/verkaufen und damit keinen Handel an deutschen Börsenplätzen mehr gewährleisten können. Ordnungsgemäße Kursstellungen sind in Europa nicht mehr möglich.

    Im Gegenzug hat der Schweizer Bundesrat bereits im November 2018 umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Der Schweizer Bundesrat verabschiedete damals eine Verordnung, die es der Schweiz ermöglicht, Handelsplätzen in der EU die Anerkennung zu verweigern, um den Schweizer Börsenplatz zu schützen.

    Durch die Verordnung kappt der Schweizer Bundesrat von sich aus nahezu jeglichen Handel von Schweizer Aktien an EU Börsen. Damit benötigt die Schweizer Börse nämlich gemäß der EU-Finanzmarktverordnung keine Gleichwertigkeitsanerkennung und die professionellen Investoren und Wertpapierhandelsfirmen könnten dann wieder in der Schweiz handeln, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Aber die Händler können dann dennoch keinen Handel in Deutschland anbieten.

    Wir werden als Anleger also gezwungen sein, in der Schweiz zu kaufen und zu verkaufen. Häufig nehmen die Broker hierfür ein deutlich höheres Entgelt.

    Es ist schwierig vorherzusagen, ob die Banken und Broker ab Montag für die Schweizer Aktien technische Probleme haben werden. Normalerweise müsste eine Lagerstellenumbuchung vorgenommen werden, damit Sie Ihre an einem deutschen Börsenplatz erworbene Aktie dann in der Schweiz veräußern können.

    Die ersten Deutschen Börsen haben angekündigt den Handel für Schweizer Gesellschaften ab Montag einzustellen.

    Wie es für Aktionäre der Highlight Communications (WKN: 920299 / ISIN: CH0006539198) aussieht, ist derzeit noch unklar. Die Aktie ist eine Schweizer Gesellschaft mit Schweizer ISIN. Allerdings ist das Unternehmen im Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) notiert und nicht im Erstlisting in der Schweiz und könnte daher davon ausgenommen sein.

    Ein Handelsverbot in der EU würde für diese Aktie einem Zwangsdelisting gleichkommen. Eine Anfrage von mir an die IR Abteilung von Highlight Communications, wurde leider bis zum Redaktionsschluss nicht beantwortet.

    Sie wollen immer am Puls der Zeit informiert werden? Werden Sie kostenlos Mitglied bei www.aktie-x.de

     

     




    Marco Messina
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Marco Messina ist Chefredakteur von Aktie-X und seit über 23 Jahren im Investmentbanking zu Hause. Zu Hochzeiten der deutschen Aktienkultur war er als Investmentstratege für mehrere Milliarden Euro Assets under Management verantwortlich und saß im Anlageausschuss der Vermögensverwaltung einer Privatbank. Noch vor der Bankenkrise hat er diesen den Rücken gekehrt und zeigt seitdem Anlegern auf, wie sie ihr Geld an der Börse vermehren können ohne dabei den Banken das sauerverdiente Geld in den Rachen zu werfen.
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Marco Messina
    Schweizer Aktien Handelsaussetzung droht: Was Sie als Aktionär von Schweizer Aktien wissen müssen der Zoff zwischen der EU und der Schweiz eskaliert. Für Aktionär von Schweizer Aktien könnte sich schon am Montag einiges ändern.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer