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    Nicola Mining darf 4,1 Mio. CAD an Steuerverbindlichkeiten aus der Bilanz tilgen

    Die Steuerbehörden auf der ganzen Welt haben ein langes Gedächtnis. Da macht die Canada Revenue Agency („CRA“) keine Ausnahme. Die Behörde hatte von Nicola Mining (TSXV: NIM; FRA: HLI) die Rückerstattung von 4,1 Mio. CAD gefordert, weil das Unternehmen nach Ansicht der CRA im Jahr 2012 zu Unrecht Steuervergünstigungen im Rahmen des so genannten „Flow Through“-Förderprogramms für Explorationsaufwendungen beansprucht habe. Fast drei Jahre lang musste sich Nicola mit einer Prüfung durch die CRA, einer Neubewertung und einem Widerspruchsbescheid auseinandersetzen.

    Im Sommer 2018 legte Nicola Widerspruch gegen diese Forderung der CRA ein. Das Einspruchsverfahren wurde nun zugunsten von Nicola entschieden. Das Unternehmen darf daher jetzt 4,1 Mio. CAD an Flow Through Verbindlichkeiten endgültig aus seiner Bilanz tilgen.

    Nicola CEO, Peter Espig, der 2012 noch gar nicht im Unternehmen war, äußerte sich hoch zufrieden über den schnellen Abschluss des Einspruchsverfahrens. Die Bereinigung der Bilanz sei wichtig für das Unternehmen. „Wir können unseren Blick nach vorne richten und uns wieder ganz auf die Explorations- und Erschließungsaktivitäten in den Rohstoffprojekten des Unternehmens konzentrieren“, sagte Espig.

    Die Entscheidung des Gerichts dürfte auch alle Flow Through Investoren erfreuen. Sie können nun endlich gegenüber der CRA die Steuergutschrift beanspruchen, die Ihnen sieben Jahre lang verweigert wurde. Nicola soll mit jeder betroffenen Anlegergruppe einzeln in Kontakt treten und die Auswirkungen des CRA-Bescheids darlegen, welche je nach Gruppe unterschiedlich ausfallen werden. Diese Informationen sollen den Anlegern bei der Einreichung ihrer Unterlagen bei der CRA helfen.

    Die Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der jetzt aufgehobenen CRA-Forderung werden sich schon in der Halbjahresbilanz des Unternehmens zum 30. Juni 2019 niederschlagen.


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