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    DGAP-Adhoc  403  0 Kommentare Greiffenberger AG: Billigung bzw. Feststellung testierter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat





    DGAP-Ad-hoc: Greiffenberger AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Greiffenberger AG: Billigung bzw. Feststellung testierter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat


    15.07.2019 / 13:25 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MMVO)



    Billigung bzw. Feststellung testierter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 durch den Aufsichtsrat



    Augsburg, 15. Juli 2019 - Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG (die "Gesellschaft") hat heute den jeweils testierten Jahres- und Konzernabschluss samt der jeweiligen Lageberichte für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt bzw. festgestellt, nachdem ebenfalls am heutigen Tag der zuständige Abschlussprüfer der Gesellschaft, KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, die Abschlussprüfung mit jeweils einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk beendet und die Prüfungsberichte an den Aufsichtsrat ausgehändigt hat.



    Der Abschlussprüfer hat in sein Prüfungsurteil - ohne den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hierdurch zu modifizieren - den Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken dergestalt aufgenommen, dass die beabsichtigte Veräußerung der Augsburger Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH ("Eberle"), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, bei gleichzeitiger Rückvermietung (sog. Sale and Lease-Back) nicht erfolgreich abgeschlossen werde bzw. die Laufzeit der bestehenden Fremdfinanzierung aus dem Konsortialdarlehen für die beabsichtigte Veräußerung nicht ausreichend ist. Die Gesellschaft befindet sich diesbezüglich in Verkaufsverhandlungen. Aus den Veräußerungserlösen der Betriebsimmobilie soll die bestehende Fremdfinanzierung vollständig oder überwiegend zurückgeführt werden.

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