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     613  1 Kommentar BGH hat höhere Gas- und Strompreise vorerst blockiert

    Höhere Gas- und Strompreise vorerst durch den BGH blockiert

    Geklagt hatten dagegen 1.100 betroffene Netzbetreiber, die in der Vorinstanz noch Recht bekommen hatten. Der BGH verwies in seinem Urteil auf den Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur.

     

    Das Urteil des BGH ist gefallen: Vorerst dürfen keine höheren Netzentgelte durch Strom- und Gasanbieter erhoben werden. Bildquelle: pixel2013 / pixabay.com

     

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem am 09.07.2019 gefällten Urteil einer weiteren Erhöhung der Netzentgelte für Strom und Gas einen Riegel vorgeschoben. Damit bestätigte das Gericht die zuvor erfolgte Kürzung der staatlich zugesicherten Rendite für Gas- und Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur.

     

    Verbraucher dürfte das Urteil freuen, obwohl diese dank Angeboten wie gasvergleich.de auch in Eigenregie pro Jahr jede Menge Geld sparen können, indem sie die Gasanbieter miteinander vergleichen und sofort auf einen günstigeren Tarif umsteigen.

     

    Schätzungen zufolge sollen deutsche Haushalte durch die Maßnahmen der Bundesnetzagentur zwei Milliarden Euro in fünf Jahren einsparen, wenngleich dies ein einzelner Durchschnittshaushalt mit einer Kostenreduzierung in Höhe von zehn Euro pro Jahr nur unwesentlich merken dürfte.

     

    Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da zum Beispiel die Netzentgelte bei der Stromversorgung teurer sind, als die reine Produktion des Stroms – so entfällt alleine auf den den Stromtransport ein Vierteil des Preises.

     

    Netzbetreiber hatten in der Vorinstanz noch Recht bekommen

     

    Die 1.100 Netzbetreiber mussten mit dem nun gefällten Urteil damit in letzter Instanz eine Schlappe hinnehmen. Sie hatten nämlich nach der Senkung der Garantierendite, die die Gas-Netzbetreiber ab 2018 und die Stromnetzbetreiber ab 2019 betrifft, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf noch Recht bekommen.

     

    So war das OLG in mehreren Musterverfahren Anfang 2018, über die unter anderem lto.de berichtet hatte, ursprünglich zu der Ansicht gekommen, dass die angesetzten Sätze der Bundesnetzagentur in Anbetracht der historisch niedrigen Zinsen zu niedrig ausgefallen seien.

     

    Dieser Ansicht folgte der Bundesgerichtshof nicht. Zur Begründung des Urteils führten die Richter des BGH in zwei getrennten Verfahren zunächst aus, dass die Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum bei der Methodenwahl zur Festlegung der Eigenkapitalrendite besitze. Im vorliegenden Fall gebe es allerdings keine Anhaltspunkte für die Inadäquanz, sodass sie fortan weiterbestehen.

     

    Urteil des BGHs wurde branchenweit gemischt aufgefasst

     

    Erwartungsgemäß wurde das Urteil des BGH branchenweit unterschiedlich kommentiert. So sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, dass das Urteil eine gute Nachricht für Strom- und Gasverbraucher in Deutschland sei.

     

    Auch die Deutsche Umwelthilfe nahm das Urteil positiv war. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte:

     

    „Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass die Verzinsung für den Bau von Stromleitungen deutlich höher als die Rendite privaten Geldes ist.“

     

    Kritik zum BGH-Urteil kam indes vom BDEW, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer bezeichnete das Urteil als für den Verband nicht nachvollziehbar. Zur Begründung führte er an, dass die von der Bundesnetzagentur veranschlagte Eigenkapitalverzinsung zu den niedrigsten in ganz Europa gehöre.

     

    Ähnlich sieht das auch der VKU, der Verband kommunaler Unternehmen, der betonte, dass der Verteilnetzausbau nun erschwert werde.

     

    Bildquelle: pixel2013 / pixabay.com

    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    BGH hat höhere Gas- und Strompreise vorerst blockiert Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.07.2019 einer Erhöhung der Netzentgelte bei Strom und Gas vorerst einen Riegel vorgeschoben, nachdem zuvor die Bundesnetzagentur eine Kürzung der Betreiber-Renditen im betreffenden Segment beschlossen hatte.