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     2334  0 Kommentare Widerrufsjoker: Forward-Darlehen widerrufen anstatt zu kündigen

    Viele Immobilienbesitzer haben aus Angst vor steigenden Zinsen ein Forward-Darlehen abgeschlossen. Das erweist sich nun als Eigentor. Nicht nur sind die Zinsen seitdem gefallen statt gestiegen - der Forward-Kredit ist sogar noch teurer als übliche Finanzierungen. Mit einem Trick können Verbraucher aus diesen Darlehen aussteigen.

    Dass man mit Hilfe des sogenannten Widerrufsjokers erfolgreich aus einem Kredit aussteigen kann und die aktuell günstigen Bauzinsen nutzen kann, haben wir an dieser Stelle schon mehrfach besprochen. Der erfolgreiche Widerruf ist aber nicht nur bei laufenden Krediten möglich, sondern auch bei Darlehen, die zwar in der Vergangenheit vereinbart wurden, aber noch gar nicht zu laufen begonnen haben: den sogenannten Forward-Darlehen.

    Diese Darlehen wurden in den vergangenen Jahren vermehrt abgeschlossen, weil Baufinanzierer Angst vor steigenden Zinsen hatten und sich durch einen Forward absichern wollten. Sie sind teurer als normale Darlehen, weil bei ihnen ein Forward-Aufschlag fällig wird - eine Art Versicherungsprämie. Doch die Zinsen sind nicht gestiegen, sondern zuletzt noch einmal ordentlich gefallen. 

    So kommt es also, dass derzeit zahlreiche Immobilienbesitzer sich in den Allerwertesten beißen, wenn sie sehen, dass die Zinsen für einen zehnjährigen Baukredit zur Zeit bei etwa einem Prozent liegen – sie selbst aber demnächst einen Kredit ausbezahlt bekommen, für den sie deutlich mehr bezahlen sollen.

    Um dies zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen den regulären Rücktritt vom Vertrag und den Widerruf des Darlehens. Man kann der Bank mitteilen, dass auf die Auszahlung des Kredits verzichtet. Dann wird eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig. Das ist das Gegenstück zu einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung beendet einen laufenden Kredit vorzeitig. Die Nichtabnahmeentschädigung verhindert die Auszahlung eines Forward-Darlehens.

    Wer das verhindern will, muss zur zweiten Möglichkeit greifen. Denn auch hier kann der Widerrufsjoker greifen. Weist der Forward-Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel auf, dann kann der Kredit widerrufen und die Auszahlung auf diese Art und Weise verhindert werden. Natürlich sind die Banken von dieser Vorgehensweise nicht begeistert. Unsere Erfahrungen mit den Nutzern der IG Widerruf zeigt jedoch, dass auch in dieser Konstellation vernünftige Ergebnisse zu erzielen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Forward-Darlehen schon ausgezahlt wurde oder nicht. 

    Der erste Schritt ist stets die Prüfung des Kreditvertrags auf Fehler in der Widerrufsbelehrung. Dies erledigen die Partneranwälte der IG Widerruf hier kostenlos und unverbindlich. Werden Fehler festgestellt, kann gemeinsam die Strategie für die nächsten Schritte festgelegt werden.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Forward-Darlehen widerrufen anstatt zu kündigen Viele Immobilienbesitzer haben aus Angst vor steigenden Zinsen ein Forward-Darlehen abgeschlossen. Das erweist sich nun als Eigentor. Nicht nur sind die Zinsen seitdem gefallen statt gestiegen - der Forward-Kredit ist sogar noch teurer als übliche Finanzierungen. Mit einem Trick können Verbraucher aus diesen Darlehen aussteigen.