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DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht 15:2 zu 15,00 EUR je Aktie
DGAP-Ad-hoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung |
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG IST
Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG (DEFAMA) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR 3.900.00,00 um bis zu EUR 520.000,00 durch Ausgabe von bis zu 520.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien") gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.
Die Neuen Aktien sollen von der M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der DEFAMA im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 15:2 zum Bezugspreis von EUR 15,00 je Neuer Aktie zum Bezug anzubieten. Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt am 29. August 2019 und endet am 11. September 2019. Die bestehenden Aktien der Gesellschaft werden vom 27. August 2019 an „ex Bezugsrecht" notiert.
Den Aktionären der Gesellschaft wird die Möglichkeit gewährt, über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus verbindliche Bezugsorders für weitere, von anderen Aktionären nicht bezogene, Neue Aktien gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (Überbezugsrecht). Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots oder des Überbezugs nicht gezeichnet werden, werden im Anschluss an die Bezugsfrist im Wege der Privatplatzierung qualifizierten Anlegern zum selben Preis zum Erwerb angeboten werden.
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