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    ROUNDUP  385  0 Kommentare NRW-Verwaltungsrichter prüfen Kölner Dieselfahrverbot

    MÜNSTER (dpa-AFX) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über ein Dieselfahrverbot in Köln. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine weiträumige Sperrzone für Dieselfahrzeuge durchgesetzt. Dagegen ist das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung gegangen.

    Umgesetzt wurde das Fahrverbot bislang nicht. Auch der überarbeitete Luftreinhalteplan für die Millionenstadt, der am 1. April in Kraft getreten war, verzichtet auf diesen drastischen Schritt. Die Luftverschmutzung soll mit anderem Maßnahmen gesenkt werden: So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen. Die Dieselbusse der Kölner Verkehrsbetriebe werden mit Katalysatoren ausgerüstet, die den Stickstoffdioxidausstoß um mindestens 85 Prozent senken sollen.

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    Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) ist von der Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugt. "Die Stickstoffdioxidbelastung ist gerade in den letzten Monaten deutlich gesunken, teils sogar mehr als erwartet", sagte sie. Bezirksregierung und Stadt arbeiteten mit Hochdruck an der Umsetzung der vorgesehenen und zusätzlichen Maßnahmen. "Ich bin zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht dies berücksichtigen wird", betonte die Ministerin.

    Die Umwelthilfe sieht dies anders. Die Situation in Köln sei "aufgrund der hohen Grenzwertüberschreitung so eindeutig, dass man den Fall vom OVG Münster entscheiden lassen kann", sagte eine Sprecherin. Das Gericht hatte zuvor an DUH und Landespolitik appelliert, gemeinsam nach Lösungen für die ausstehenden Klagen zu suchen. DUH und Landesumweltministerium haben grundsätzlich ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert.

    Die Luftverschmutzung in Köln ist seit langem deutlich zu hoch. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt ist man von dieser Grenze weit entfernt.

    Das Oberverwaltungsgericht verhandelt zum zweiten Mal über einen Luftreinhalteplan für eine nordrhein-westfälische Stadt. Ende Juli hatte das Gericht den Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen für rechtswidrig erklärt, aber kein Fahrverbot angeordnet. Stadt und Land müssen einen neuen Plan auf Grundlage aktuellerer Messwerte und korrekter Prognosen erstellen. Der vom Gericht kassierte Plan beruhte auf veralteten Daten.

    Der neue Plan muss auf einer zweiten Stufe zusätzliche Maßnahmen wie Fahrverbote enthalten, falls die Grenzwerte entgegen der Prognose doch nicht schnellstmöglich eingehalten werden. Ob es zu Verboten kommen müsse, hänge im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und davon ab, ob diese Maßnahme verhältnismäßig sei, betonte das Gericht. Wenn kein Fahrverbot verhängt werde, müssten die Behörden ausdrücklich begründen, warum sie darauf verzichten. Dieser Hinweis gilt auch für die weiteren Verfahren zu Fahrverboten in NRW. Die DUH hat für insgesamt 14 Städte in NRW geklagt./hff/DP/zb





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