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     2072  0 Kommentare Knaller im VW Diesel Skandal: Voller Kaufpreis als Schadensersatz zurück!

    Großer Erfolg für die Interessengemeinschaft Widerruf: Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine Klägerin nahezu den gesamten Kaufpreis für ihren Volkswagen Diesel zurückbekommt. Das Verfahren dauerte nur 9 Monate – eine Top-Alternative zur VW-Musterklage.

    In dem Urteil stellt das LG Wuppertal (Az. 4 O 394/18) fest, dass sich VW sittenwidrig verhalten hat und die Käuferin des Fahrzeugs arglistig getäuscht hat. Dieser steht daher ein Schadensersatz zu. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 4motion 2.0 TDI, den die Klägerin 2015 als Neuwagen gekauft hatte. Der Kaufpreis betrug 37.493 Euro. Das Auto wurde von der Besitzerin knapp 40.000 Kilometer gefahren.

    Das Gericht sprach der Klägerin nun einen Schadensersatz in Höhe des damaligen Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu. Dabei wird unterstellt, dass das Fahrzeug eine Gesamtlebensdauer von 250.000 Kilometer hat. Anhand der gefahrenen Kilometer wird somit eine anteilige Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.797 Euro errechnet. Dieser ist vom Kaufpreis abzuziehen, so dass der Schadensersatz 31.595 Euro beträgt.

    Dabei bleibt es allerdings nicht. Denn dieser Schadensersatz ist zu verzinsen und zwar mit 5 Prozent über Basiszins seit dem Tag des Autokaufs. Somit ergibt sich für die Klägerin ein Gesamtanspruch von 37.393 Euro – und damit gerade einmal 100 Euro weniger als sie insgesamt für das Neufahrzeug bezahlt hatte. Sie hat das Auto somit knapp 40.000 Kilometer quasi kostenlos gefahren.

    Das Verfahren, das von einer Kooperationskanzlei der Interessengemeinschaft Widerruf geführt wurde, hat gerade einmal neun Monate gedauert. Im Vergleich dazu rechnen Experten damit, dass die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig mindestens vier bis fünf Jahre dauern wird. Danach müssen individuelle Ansprüche noch einmal getrennt eingeklagt werden.

    Daher sollten Besitzer eines Diesel, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, dringend prüfen lassen, ob es für sie eine günstigere Alternative gibt. Eine solche Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich an.

    In fast allen Fällen ergibt sich dabei, dass eine individuelle Klage besser ist als die Teilnahme an der Musterklage. Allerdings müssen sich Betroffene beeilen. Denn nur noch bis zum 30. September ist ein Rückzug aus der Sammelklage möglich. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, ist bis zu einem Urteil in dem Verfahren „gefangen“.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Knaller im VW Diesel Skandal: Voller Kaufpreis als Schadensersatz zurück! Großer Erfolg für die Interessengemeinschaft Widerruf: Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine Klägerin nahezu den gesamten Kaufpreis für ihren Volkswagen Diesel zurückbekommt. Das Verfahren dauerte nur 9 Monate – eine Top-Alternative zur VW-Musterklage.

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