checkAd

    DGAP-Adhoc  430  0 Kommentare Continental AG: Continental AG berücksichtigt im dritten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen





    DGAP-Ad-hoc: Continental AG / Schlagwort(e): Planzahlen/Vorläufiges Ergebnis


    Continental AG: Continental AG berücksichtigt im dritten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen


    22.10.2019 / 13:34 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Im Rahmen ihres jährlichen Planungsprozesses wird die Continental AG im dritten Quartal 2019 Wertminderungen von rund 2,5 Milliarden Euro berücksichtigen. Diese nicht zahlungswirksamen Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus der Annahme der aktuellen Geschäftsplanung, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren (2020-2024) nicht wesentlich verbessern wird. Basierend auf dieser und anderen Annahmen sind Wertminderungen in den Divisionen Chassis & Safety, Interior und Powertrain in Höhe von 724 Millionen Euro, 1,537 Milliarden Euro, bzw. 244 Millionen Euro vorzunehmen. Der wesentliche Teil der jetzt zu mindernden Werte geht auf Akquisitionen vor 2008 zurück.



    Darüber hinaus haben sich in den ersten neun Monaten 2019 Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 97 Millionen Euro ergeben, die im Rahmen des am 25. September 2019 angekündigten Strukturprogramms "Transformation 2019-2029" angefallen sind. Weitere Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit diesem Programm in derzeit noch nicht feststehender Höhe werden im vierten Quartal 2019 erwartet.



    Die Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen werden sich auf bestimmte Finanzkennzahlen wie das berichtete EBIT, das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis, die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad (Gearing Ratio) auswirken. Insbesondere werden die Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen zu einem negativen Wert des berichteten EBITs für das dritte Quartal 2019 führen. Gleiches gilt für das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis für das dritte Quartal 2019 und für das Geschäftsjahr 2019. Continental erwartet durch diese Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf den Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019.

    Seite 1 von 3



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc Continental AG: Continental AG berücksichtigt im dritten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen DGAP-Ad-hoc: Continental AG / Schlagwort(e): Planzahlen/Vorläufiges Ergebnis Continental AG: Continental AG berücksichtigt im dritten Quartal 2019 nicht zahlungswirksame Wertminderungen und Restrukturierungsrückstellungen 22.10.2019 / 13:34 …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer