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    DGAP-WpÜG  344  0 Kommentare Befreiung ; - Seite 3


    letzten Stimmrechtsmitteilung vom 16.08.2017 4.512.866 Aktien, was einem
    Anteil von rund 31,67 % des Grundkapitals und der Stimmrechte entspricht.

    Die Generali Lebensversicherung, die Basler Beteiligungsholding und die
    Signal Iduna Lebensversicherung (nachfolgend zusammen die
    'Vertragsparteien') schlossen am 02.11.2000 einen Rahmen- und
    Stimmbindungsvertrag, dem zufolge die Vertragsparteien vereinbarten, bei
    allen Abstimmungen in Hauptversammlungen der Zielgesellschaft so
    abzustimmen, dass verschiedene im Rahmen- und Stimmbindungsvertrag
    vereinbarte Ergebnisse durchgesetzt werden. Zwischen den Vertragsparteien
    bestand seit Juli 2006 Einvernehmen darüber, dass sich die Abstimmung der
    Vertragsparteien untereinander nur noch auf die Zusammensetzung des
    Aufsichtsrats der Zielgesellschaft beschränken sollte. Ein darüber
    hinausgehendes abgestimmtes Verhalten der Vertragsparteien in Bezug auf die
    Zielgesellschaft gibt es nicht (nachfolgend der 'Rahmen- und
    Stimmbindungsvertrag').

    Am 25.04.2019 hat die Generali Lebensversicherung ihre 1.635.463 Aktien und
    Stimmrechte an der Zielgesellschaft auf die Antragstellerin zu 2)
    übertragen.

    II. Rechtliche Erwägungen

    Den Anträgen war stattzugeben, da sie zulässig und begründet sind.

    1. Zulässigkeit des Antrags / Verbindung

    Die Anträge sind zulässig. Sie konnten zu einem Verfahren zusammengefasst
    werden.

    2. Begründetheit des Antrags

    Tragender Grund für die Befreiung ist die Art der Kontrollerlangung im
    Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 WpÜG.

    a) Kontrollerwerb über eine Zielgesellschaft

    Die Antragsteller haben erklärt, dass die Antragstellerin zu 2) erwägt, dem
    Rahmen- und Stimmbindungsvertrag beizutreten. Setzt die Antragstellerin zu
    2) ihren Entschluss um, wird sie die Kontrollschwelle gemäß § 29 Abs. 2
    WpÜG überschreiten.

    Die Antragstellerin zu 2) hält derzeit 1.635.463 Aktien der
    Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von rund 11,48 % des
    Grundkapitals und der Stimmrechte.

    Mit Beitritt zum Rahmen- und Stimmbindungsvertrag werden der
    Antragstellerin zu 2) die Stimmrechte der Basler Beteiligungsholding aus
    den von ihr unmittelbar gehaltenen 4.641.000 Aktien (entsprechend rund
    32,57 % der Stimmrechte und des Grundkapitals) und die Stimmrechte der
    Signal Iduna Lebensversicherung aus den von ihr unmittelbar gehaltenen
    4.512.866 Aktien (entsprechend rund 31,67 % der Stimmrechte und des
    Grundkapitals) nach § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt
    rund 64,23 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft.
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    DGAP-WpÜG Befreiung ; - Seite 3 Zielgesellschaft: OVB Holding AG; Bieter: Assicurazioni Generali S.p.A. WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …