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Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Konsum REIT-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
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Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Broderstorf, 20. Januar 2020 - Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG (WKN A14KRD / ISIN DE000A14KRD3) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 31.959.944,00 um EUR 995.994,00 auf EUR 32.955.938,00 durch Ausgabe von 995.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (die "Junge Aktien"), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Jungen Aktien sind ab dem 1. Oktober 2019 voll gewinnanteilberechtigt und deshalb für das vergangene Geschäftsjahr 2018/2019 nicht gewinnanteilberechtigt. Sie werden unter der separaten ISIN DE000A254V12 gehandelt, bis die Dividende für das Geschäftsjahr 2018/2019 gezahlt wurde. Die Verwaltung der Gesellschaft wird der ordentlichen Hauptversammlung, welche am 5. März 2020 stattfinden wird, eine Dividende von EUR 0,35 pro Aktie vorschlagen.