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     3905  0 Kommentare Widerrufsjoker: EuGH und BGH streiten – hier ist der Widerruf aussichtsreich

    Das brisante Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Widerrufsjoker hat für Wirbel in der Bankenbranche gesorgt - und für Streit zwischen den Gerichten. Erst beim zweiten Blick erkennt man, wo der Widerruf eines Darlehens jetzt besonders gute Chancen bietet.

    Nach dem spektakulären Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-66/19) zum Widerruf von privaten Krediten gibt es Zoff zwischen dem höchsten Gericht der Europäischen Union und dem Bundesgerichtshof (BGH). Der EuGH hatte entschieden, dass eine weit verbreitete Klausel, der sogenannte Kaskadenverweis, in der Widerrufsbelehrung von privaten Krediten nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.

    Das Urteil klang zunächst so, als könne es den deutschen Bankensektor durcheinanderwirbeln. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt den Kunden zum Widerruf eines Darlehens. Und zwar auch dann, wenn der Kredit schon vor etlichen Jahren abgeschlossen wurde oder gar nicht mehr läuft. Für die Banken ein echtes Problem. Gerade bei Baufinanzierungen, wo die Zinsen meist über mindestens zehn Jahre festgelegt werden, ist der Widerruf ein handfester Vorteil für die Kunden. Sie können sich dadurch von teuren Darlehen lösen und zu den aktuellen Niedrigzinsen günstig umschulden. Die Banken bleiben in diesen Fällen auf den Verlusten sitzen.

    Doch nun ist der BGH den Kreditinstituten mit zwei Entscheidungen zu Hilfe geeilt. Zunächst behauptet der BGH (XI ZR 581/18), dass das jüngste EuGH-Urteil nicht auf Immobiliendarlehen anzuwenden sei – obwohl der EuGH dies noch ganz anders gesehen hatte. Immerhin handelte es sich bei dem Fall, über den das europäische Gericht zu entscheiden hatte, um eine Baufinanzierung.

    Zudem hat der BGH in einem anderen Fall (XI ZR 198/19), in dem es um eine Kfz-Finanzierung ging, klargestellt, dass die Banken durch den gesetzlichen Mustertext geschützt sind. In diesem findet sich nämlich der vom EuGH bemängelte Kaskadenverweis. Da sich die Banken aber an geltendes nationales Recht gehalten haben, so der BGH ziemlich unverblümt, habe der EuGH hier nichts zu melden.

    Es stehen sich also einerseits nationales Recht und Gesetz und andererseits die eigentlich vorrangige europäische Rechtsprechung gegenüber. Wir glauben, dass in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Als nächstes dürfte eine Verfassungsbeschwerde für weiteren Diskussionsstoff sorgen.

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    Doch was heißt das nun für Verbraucher? Ihnen bietet der Widerrufsjoker immer noch zahlreiche interessante Möglichkeiten. Denn die Banken sind nur dann vor dem Widerruf geschützt, wenn sie das gesetzliche Muster unverändert in ihre Verträge übernommen haben. Das ist jedoch in der Praxis bei Immobilienkrediten und Auto-Finanzierungen häufig nicht geschehen. Liegt eine Abweichung vor, so greift der Musterschutz zugunsten der Banken nicht. Die Kredite sind dann oft widerrufbar.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: EuGH und BGH streiten – hier ist der Widerruf aussichtsreich Das brisante Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Widerrufsjoker hat für Wirbel in der Bankenbranche gesorgt - und für Streit zwischen den Gerichten. Erst beim zweiten Blick erkennt man, wo der Widerruf eines Darlehens jetzt besonders gute Chancen bietet.

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