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    EY rückt in den Fokus  52118  2 Kommentare Insolvenzantrag bei Wirecard – was heißt das für Schadensersatz-Forderungen?

    Wirecard hat angekündigt, Insolvenzantrag zu stellen. Spätestens jetzt sollten Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese richten sich nun vor allem gegen den Wirtschaftsprüfer EY Ernst & Young.

    Für Anleger, die mit Wirecard Kursverluste erlitten haben, ist der Insolvenzantrag des Unternehmens ein weiterer Rückschlag. Das gilt auf den ersten Blick auch für die Hoffnung, mit einer Schadensersatzklage gegen Wirecard zumindest einen Teil der Verluste zurückzuholen. Doch geschädigte Anleger sollten jetzt auf keinen Fall klein beigeben.

    Der Fokus richtet sich nun neben Wirecard vor allem auf den Wirtschaftsprüfer EY (Ernst&Young). Das Unternehmen hat seit Jahren die Bilanzen von Wirecard geprüft und mit einem vollen Testat versehen. Damit steht auch EY in der Verantwortung.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf prüft derzeit gemeinsam mit der führenden Anwaltskanzlei für Anlegerrecht in Deutschland, wie eine Schadensersatzklage auf EY und andere ausgeweitet werden kann. Anleger sollten sich daher hier für eine kostenlose und unverbindliche Prüfung ihrer Ansprüche anmelden.

    Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, welchen Anspruch auf Schadensersatz Sie haben und wie die Anwälte die Chancen auf eine Durchsetzung dieser Ansprüche einschätzen. Die Forderungen werden sich nun vor allem in zwei Richtungen orientieren.

    Das Unternehmen Wirecard

    Auch mit einem Insolvenzantrag ist Wirecard nicht aus dem Schneider. Es ist zu vermuten, dass die Insolvenz den Zweck verfolgt, Wirecard neu aufzustellen, zu entschulden und das operative Geschäft fortzusetzen. In diesem Fall wäre auch eine Einigung mit klagenden Aktionären nötig.

    Der Wirtschaftsprüfer EY

    Ernst&Young prüft die Bücher von Wirecard seit zehn Jahren. In diesen Zeitraum fällt auch die Phase von 2016-2018, die Gegenstand der jüngsten Sonderprüfung durch KPMG war. KPMG schreibt in seinem Gutachten von „nicht hinreichend nachgewiesene Einzahlungen auf Treuhandkonten im Umfang von rund 1 Mrd. Euro“. Dennoch hat EY diese Guthaben testiert.

    Der Insolvenzantrag sollte für Wirecard-Anleger das klare Signal sein, dass ihre Verluste nicht nur auf dem Papier stehen. Es ist Zeit, sich zu wehren und Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen! Klar ist auch: Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wird durch den Insolvenzantrag nicht einfacher. Doch durch die langjährige Verbindung zwischen Wirecard und EY bestehen nach wie vor gute Chancen, zumindest einen Teil der Verluste als Schadensersatz einzufordern.

     

     


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    EY rückt in den Fokus Insolvenzantrag bei Wirecard – was heißt das für Schadensersatz-Forderungen? Wirecard hat angekündigt, Insolvenzantrag zu stellen. Spätestens jetzt sollten Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese richten sich nun vor allem gegen den Wirtschaftsprüfer EY Ernst & Young. Für Anleger, die mit Wirecard …