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     777  0 Kommentare 1 Vergleich und 3 erschreckende Parallelen zwischen der Steinhoff-Aktie und der Wirecard-Aktie

    Steinhoff (WKN: A14XB9) wird derzeit gleich von mehreren Umständen hart getroffen. So kämpft das Unternehmen seit Ende 2017 (nach der Aufdeckung eines milliardenschweren Bilanzbetrugs) um sein Überleben und muss nun zusätzlich die Folgen der COVID-19-Krise bewältigen. Sie trifft den stationären Handel ganz besonders, weil viele Menschen nun noch mehr über das Internet, beispielsweise über Amazon (WKN: 906866) oder eBay (WKN: 916529), einkaufen.

    Hohe Schulden und Verluste

    Die Krise hat viele Trends noch einmal deutlich verstärkt. Dies sind keine guten Nachrichten für Steinhoff, um seinen Schuldenberg, der Ende September 2019 etwa 10,4 Mrd. Euro betrug, abzutragen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, müsste der Möbelhändler möglichst hohe Gewinne erzielen.

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    Infolge der Krise sind diese aber kaum möglich. So musste Steinhoff auch für das vergangene Geschäftsjahr einen Verlust in Höhe von 1.844 Mio. Euro (Vorjahr: -1.192 Mio. Euro) ausweisen. Und für das aktuelle Berichtsjahr besteht ebenfalls nicht viel Hoffnung auf schwarze Zahlen.

    Steinhoff bietet seinen Klägern einen Vergleich an

    Neben dem Problem des hohen Schuldenberges haben viele Aktionäre den Konzern auf Schadenersatz verklagt, für den er nun einen Vergleich anstrebt. Die Geschädigten werden ihm allerdings wahrscheinlich nur unter Zähneknirschen zustimmen, denn Steinhoff offeriert mit 850 Mio. Euro nur etwa 12,1 % der geforderten 7 Mrd. Euro.

    Dabei sollen 50 % der Summe in bar und weitere 50 % über eine Aktienbeteiligung an der Tochtergesellschaft Pepkor beglichen werden. An dieser hält die Steinhoff-Holding derzeit etwa 70 %. Der Jurist und aktuelle Vorstandsvorsitzende Louis du Preez sieht in dem Vorschlag ein faires Angebot und wahrscheinlich hat er damit recht.

    Selbst wenn Steinhoff wieder profitabel werden sollte und seinen gesamten Gewinn an seine Kläger abführen würde, wären 7 Mrd. Euro wahrscheinlich erst in 15 oder mehr Jahren abbezahlt.  Angesichts der aktuellen Situation erscheint dieses Ziel als aussichtslos. Die Kläger könnten das Angebot deshalb am Ende akzeptieren, denn es ist besser als die Alternative: Insolvenz und Totalverlust.

    Wer die Fälle der Steinhoff- und Wirecard (WKN: 747206)-Aktie einmal vergleicht, entdeckt erstaunliche Parallelen. Hierfür ein paar Beispiele.

    1. Kaschierung eines wenig profitablen Kerngeschäftes

    Sowohl Steinhoff als auch Wirecard hatten vor der Manipulation ihrer Zahlen Probleme im Kerngeschäft. Um diese zu kaschieren, begannen sie mit dem Erfinden von Umsätzen.

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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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