Wirecard
Hammer im Wirecard-Skandal: BaFin gibt Bundestagsabgeordneten Falschinformationen!
Die Bilanzfälschungen von Wirecard haben für große Schlagzeilen gesorgt. Doch nun wird auch den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young und der BaFin Fehlverhalten vorgeworfen. Neben den Verfehlungen bei den Aufsichtstätigkeiten soll die Behörde auch Bundestagsabgeordneten Falschinformationen gegeben haben.
Markus Braun in Haft – Bellenhaus als Kronzeuge
Die aktuellen Entwicklungen im Wirecard-Skandal gehen für die Verbraucher in die richtige Richtung. Nach dem Bekanntwerden hat sich nun Oliver Bellenhaus der Staatsanwaltschaft gestellt. Bellenhaus ist Geschäftsführer der Card Systems Middle East, einer Wirecard-Tochter aus Dubai. Diese ist in Verbindung mit dem Partner Al Alam Solutions für einen großen Anteil der Umsätze verantwortlich und ist durch fragwürdige Geschäfte von Wirecard in Asien ins Visier geraten.
Kurz nach der Inhaftierung von Bellenhaus wurden bereits weitere Informationen bekannt. Demnach beläuft sich die Schadenssumme auf 3,1 Milliarden, da neben den Luftbuchungen auch ungesicherte Kredite vergeben wurden. Zudem musst Ex-CEO Markus Braun wieder in Haft, obwohl dieser zuvor auf Kaution entlassen wurde. Verbraucher dürfen somit gespannt sein, welche Informationen Bellenhaus noch liefern kann und ob diese im Kampf um Schadensersatzansprüche helfen können.
BaFin mit Versäumnissen
Selbstverständlich gerät bei einem solchen Skandal auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in die Kritik, da diese eigentlich für die Kontrolle solcher Unternehmen zuständig ist. Nun soll die Behörde laut dem „Spiegel“ sogar Falschinformationen an Bundestagsabgeordnete gegeben haben. Während am 1. Juli vor dem Finanzausschuss davon die Rede war, dass eine Antwort der Polizei und Bankenaufsicht von Singapur zur Kooperation im Wirecard-Fall auf sich warten lässt, soll laut Spiegel eine solche Kooperation bereits seit Anfang 2019 laufen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits die ersten hartnäckigen Gerüchte rund um Bilanzfälschungen.
Ansprüche der Verbraucher
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
- Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
- Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
- Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
- Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
- Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.