Anleger gegen VW
Dieselgate geht in die nächste Runde: VW-Aktionäre hoffen auf Entschädigung
Die Aufklärung des VW-Dieselskandals geht in die nächste Runde. Nachdem hunderttausende Autofahrer bereits entschädigt worden sind, kämpfen VW-Aktionäre vor dem Oberlandesgericht Braunschweig weiter für eine Entschädigung. In dem Mammutprozess, der bereits seit zwei Jahren läuft, geht es um einen Streitwert von mehr als vier Milliarden Euro.
Im September 2015 hatte Volkswagen in einer Ad-Hoc-Mitteilung die Abgasmanipulation eingeräumt. Der Aktienkurs stürzte daraufhin ab. Das Gericht wird klären müssen, ob VW die Öffentlichkeit zu spät über die kursrelevanten Vorgänge informiert und damit gegen die gesetzliche Informationspflicht verstoßen hat.
Bereits im Mai 2014 hatte die Studie einer US-amerikanischen Universität erhöhte Emissionswerte festgestellt. Der Prozess soll unter anderem klären, ob VW zum damaligen Zeitpunkt auch schon von den Bedenken der amerikanischen Behörden wusste – dies wäre möglicherweise ein Grund für eine Ad-Hoc-Mitteilung gewesen.
Die VW-Aktie hat ihre Höchststände von Anfang 2015 bis heute nicht wieder erreicht. Anleger-Anwälte schätzen die Höhe des möglichen Schadenersatzes auf bis zu 60 Euro pro Vorzugsaktie, die am 22. September 2015 gehalten wurde.
Der Bundesgerichtshof BGH hatte mit einem richtungsweisenden Urteil im Mai entschieden, dass der Wolfsburger Konzern bestimmten Dieselbesitzern Schadensersatz zahlen muss. Das gilt jedoch nicht für Kunden, die ihr Fahrzeug nach 2015 gekauft haben und Fahrzeuge mit besonders hohem Kilometerstand.
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Beobachter des Prozesses erwarten nun mit Spannung, ob und wie sich dieses Urteil auf den Prozess der Aktionäre auswirken wird. Die Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig ist für Dienstag und Mittwoch angesetzt.
Autor: Julian Schick, wallstreet:online Zentralredaktion