DGAP-Adhoc
MAX21 AG: BESCHLUSSFASSUNG ÜBER KAPITALHERABSETZUNG UND KAPITALERHÖHUNG AUF DER ORDENTLICHEN HAUPTVER-SAMMLUNG. - Seite 2
Das bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.008.004,00 soll im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien um EUR 15.435.432,00 auf dann EUR 2.572.572,00 herabgesetzt werden. Hierzu werden jeweils sieben bestehende Aktien zu einer neuen Aktie zusammengelegt, mit der Folge, dass der rechnerische Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft über EUR 1,00 liegt, welcher der gesetzliche Mindestausgabepreis für neue Aktien ist (AktG). Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe zum Ausgleich von Verlusten.
Im Zuge der Herabsetzung des Grundkapitals sollen im Interesse der Bestandsaktionäre sowohl das Genehmigte Kapital als auch das Bedingte Kapital für die Umwandlung von Schuldverschreibungen reduziert werden. So wird vorgeschlagen, das Genehmigte Kapital 2018/I von heute EUR 8.101.497,00 auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen zu beschließenden Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 zu reduzieren. Das Bedingte Kapital 2018/II soll von heute EUR 6.962.533,00 ebenfalls auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze von 50% des neuen zu beschließenden Grundkapitals und damit auf EUR 1.286.286,00 reduziert werden.
Anschließend soll das Grundkapital um bis zu EUR 643.143,00 auf bis zu EUR 3.215.715,00 durch Ausgabe von bis zu 643.143 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (mit einem anteiligen betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie) in ein oder mehreren Tranchen mit Bezugsrecht der Aktionäre erhöht werden. Eine Platzierung an Dritte soll erst erfolgen, nachdem alle Zeichnungswünsche inkl. der Überbezugsmöglichkeit von Aktionären erfüllt worden sind. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel soll nicht stattfinden.
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