Mitteilung | MCH Group | Ausserordentliche Generalversammlung - Seite 2
Die zur Abstimmung stehenden Massnahmen ermöglichen die Umsetzung des ursprünglichen Plans, mit Lupa Systems einen neuen Ankeraktionär an Bord zu holen, der im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhungen bereit ist, bis zu CHF 75 Mio. in das Unternehmen zu investieren. Nach Abschluss der Transaktion wird die öffentliche Hand weiterhin mindestens 33.34 % der Aktien halten. Der Anteil von Lupa Systems nach der Transaktion wird davon abhängen, wie viele Bezugsrechte durch die Publikumsaktionäre ausgeübt werden.
Die teilweise Neubesetzung und Verkleinerung des Verwaltungsrats erfolgt schrittweise bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021. Es ist vorgesehen, dass der Kanton Basel-Stadt nach den abgeschlossenen Kapitalerhöhungen die Delegation von Tanja Soland zurückziehen und sie aus dem Verwaltungsrat ausscheiden wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird Karin Lenzlinger Diedenhofen aus dem Verwaltungsrat zurücktreten. Ulrich Vischer wird auf Wunsch des Verwaltungsrats und von Lupa Systems das Verwaltungsratspräsidium bis zur ordentlichen Generalversammlung 2021 ausüben. Er wird dann sein Mandat einem Nachfolger bzw. einer Nachfolgerin übergeben.
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Dieses Dokument dient der Information der Aktionärinnen und Aktionäre der MCH Group AG im Hinblick auf die Kapitalerhöhungen, die der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 27. November 2020 zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Investition in Effekten der MCH Group AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften dar. Dieses Dokument ist weder ein Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über Finanzdienstleistungen («FIDLEG») noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Eine Entscheidung über eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten der MCH Group AG, die der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 27. November 2020 zur Abstimmung vorgelegt wird, ist ausschliesslich auf der Grundlage des entsprechenden Emissions- und Kotierungsprospekts bzw. Nachtrags zum Prospekt, der zu diesem Zweck von der MCH Group AG veröffentlicht wird, und nicht anhand dieses Dokuments zu treffen. Exemplare des Emissions- und Kotierungsprospekts sowie des Nachtrags zum Prospekt werden voraussichtlich ab 30. November 2020 bzw. 8. Dezember 2020 gratis verfügbar sein.