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SFC Energy AG plant Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts
DGAP-Ad-hoc: SFC Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung SFC Energy AG |
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 - ISIN DE0007568578
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE
SFC Energy AG plant Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts
Brunnthal/München, 24. November 2020 - Der Vorstand der SFC Energy AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats von SFC Energy im Wege eines Rahmenbeschlusses beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 13.154.312,00 um bis zu EUR 1.315.431,00 (bis zu knapp 10 % des derzeitigen Grundkapitals) auf maximal EUR 14.469.743,00 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 1.315.431 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt sein.
Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich von institutionellen Investoren in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) gezeichnet werden. Die konkrete Anzahl der Neuen Aktien und der Angebotspreis pro Neue Aktie wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Vorstand von SFC Energy wird voraussichtlich noch am heutigen Abend oder am morgigen 25. November 2020 in einem gesonderten Festsetzungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats von SFC Energy unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals den Angebotspreis und die Anzahl Neuer Aktien beschließen.