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    Bundesbank kritisiert Bafin  18498  7 Kommentare Verbot von Wirecard Leerverkäufen unbegründet - Staatshaftung für Anleger?

    Paukenschlag im Wirecard-Skandal: Die Bundesbank fällt der Bafin in den Rücken. Das Verbot von Leerverkäufen in Wirecard-Aktien sei wissenschaftlich unbegründet gewesen. Was heißt das für geschädigte Anleger?

    Aus heutiger Sicht klingt der Satz wie aus einer anderen Epoche, dabei ist er weniger als zwei Jahre alt: Leerverkäufe in Wirecard-Aktien stellten eine „ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“ dar, argumentierte die Finanzaufsicht Bafin im Februar 2019. Konsequenz: Die Behörde verbot Short Selling in der Aktie des Finanzdienstleisters für zwei Monate.

    Heute wissen wir: Die Bafin schützte mit dieser Maßnahme die Betrüger. Deshalb steht die Finanzaufsicht seit Monaten auch völlig zu Recht in der Kritik. Für das kommende Jahr steht auch eine Schadensersatzklage an, in der zu klären sein wird, ob der Staat für das Fehlverhalten der Bafin haften muss (sog. Staatshaftung). Es geht um viel Geld für geschädigte Wirecard-Anleger.

    Haben Sie als Wirecard-Anleger Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Staatshaftung? Lassen Sie hier Aussichten und Kosten eines Vorgehens kostenlos prüfen!

    Umso brisanter ist nun, dass sich die Deutsche Bundesbank öffentlich gegen die Bafin stellt. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Leerverkäufe einzelner Aktien zu einer Verunsicherung des Gesamtmarktes führten, so die Notenbank. Dies geht aus einer Antwort der Bundesbank auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz (Grüne) hervor, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert.

    In 2019 habe die Bundesbank untersucht, ob sich die Kursschwankungen der Wirecard-Aktie signifikant auf den Gesamtmarkt auswirken. Dies sei jedoch nicht feststellbar gewesen. Dieses Ergebnis sei der Bafin mitgeteilt worden, von dieser jedoch ignoriert worden, als sie das Leerverkaufsverbot beschlossen habe. Damit, so der Grünen-Abgeordnete Bayaz, habe sich die Bafin Verschwörungstheorien zu eigen gemacht, denen zufolge Wirecard Opfer von Marktmanipulationen sei und geschützt werden müsse. Die Bafin habe damit dazu beigetragen, dass der Betrug viel größer wurde, als er hätte sein müssen.

    Vor dem Hintergrund der anstehenden Staatshaftungsklage von geschädigten Wirecard-Anlegern ist diese Entwicklung äußerst brisant. Denn die Aussagen der Bundesbank erhöhen den Druck auf die Bafin erheblich und werden mit Sicherheit auch Gegenstand des Klageverfahrens werden.

    Was heißt das nun für geschädigte Wirecard-Anleger? Immer deutlicher wird, dass es drei aussichtsreiche Wege gibt, für Verluste mit Wirecard-Papieren entschädigt zu werden: Erstens, die Klage gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY. Zweitens, die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG. Und drittens, das Verfahren auf Staatshaftung wegen Amtsmissbrauch von Bafin-Mitarbeitern.

    Letzteres ist zwar weitgehend Neuland vor deutschen Gerichten. Doch zeigen die Besonderheiten des Wirecard-Falls, dass wir es mit schwerwiegenden Verfehlungen der Aufsichtsbehörde zu tun haben, die nun auch von der Bundesbank bestätigt werden.  Verstärkt wird das noch von der Tatsache, dass Bafin-Mitarbeiter in erheblichem Masse mit Wirecard-Aktien spekuliert haben. Daher dürften die Chancen auf eine Entschädigung durch Staatshaftung sehr realistisch sein.

    Die IG Widerruf begleitet geschädigte Wirecard-Anleger bei allen drei Verfahren (EY-Klage, Insolvenzanmeldung, Staatshaftung). Im Rahmen einer kostenlosen Prüfung wird zunächst festgestellt, in welcher Höhe Schadensersatzansprüche vorliegen und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind. Zudem bieten wir für die Klage gegen EY eine Prozessfinanzierung an, bei der lediglich im Erfolgsfall Kosten entstehen. Anleger müssen dabei für die Leistungen von Anwalt und Gericht nicht in Vorleistung gehen.

    Ein ähnliches Modell prüfen wir derzeit auch für die Staatshaftungsklage in Sachen Bafin sowie für die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren. Auch dazu Näheres im Rahmen der kostenlosen Prüfung bei der IG Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Bundesbank kritisiert Bafin Verbot von Wirecard Leerverkäufen unbegründet - Staatshaftung für Anleger? Paukenschlag im Wirecard-Skandal: Die Bundesbank fällt der Bafin in den Rücken. Das Verbot von Leerverkäufen in Wirecard-Aktien sei wissenschaftlich unbegründet gewesen. Was heißt das für geschädigte Anleger?