checkAd

     278  0 Kommentare Kommt der Bitcoin auch hier zum „Einsatz“?

    Der Bitcoin ist weiterhin eine viel diskutierte … ja, was denn eigentlich? Eine Währung? Ein Wertspeicher? Wie auch immer. Fest steht jedenfalls: ein derzeit sehr gefragtes Gut. Der Kurs kennt derzeit fast kein Halten mehr. Allerdings ist auch die Volatilität ein Problem. Zumindest, wenn wir den Bitcoin als Währung betrachten.

    Die Akzeptanz und die tagtägliche Handhabung sind weiterhin Baustellen. Allerdings gibt es auch diesbezüglich stets neue Meldungen. Lass uns im Folgenden daher einmal schauen, was die digitale Währung jetzt möglicherweise in Miami vorhat. Das könnte ebenfalls eine neue spannende Einsatzmöglichkeit für den Bitcoin sein. Zumindest irgendeine, aber dazu später mehr.

    Bitcoin in Miami: Vorbildfunktion?

    Wie jetzt bekannt geworden ist, könnte der Bitcoin vor einer neuen Reifeprüfung stehen. In den USA beziehungsweise genauer gesagt in Miami plant ein Tech-affiner Bürgermeister offenbar, den Bitcoin auch im öffentlichen Dienst zum Einsatz zu bringen. Klingt interessant? Keine Frage: Ist es auch.

    Demnach möchte Francis Suarez, so der Name des Bürgermeisters, einen Teil der städtischen Rücklagen in den Bitcoin investieren. Suarez gilt als digital aufgeschlossen und als Fan des Bitcoin. Das könnte einen Teil des Interesses erklären. Wobei seine städtischen „Investitionen“ nun eben auch die öffentlichen Gelder betreffen würden.

    Wie Suarez weiter ausführt, sehe man sich nach Möglichkeiten um, um das eigene Anlageportfolio noch weiter zu diversifizieren. Einen Teil könne man dabei auch in Form von Bitcoin halten. Hätte er sich früher für einen solchen Ansatz starkgemacht, so würde er inzwischen auf einer Plusperformance von 200 % sitzen. Damit würde der Bürgermeister als Genie gelten.

    Möglicherweise ist das jedoch bloß Teil eines größeren Plans. Miami könne demnach zu einer Krypto- und Tech-Hochburg werden. Die Stadt Miami möchte offenbar als Vorreiter agieren. Das könnte ein spannender Schritt für die Kryptowährung sein.

    Mehr Vertrauen in Kryptowährungen?

    Dadurch, dass möglicherweise auch Städte zukünftig in Bitcoin investieren, könnte vor allem eines passieren: Bitcoin könnte mehr Akzeptanz gewinnen. Wenn sogar öffentliche Gelder in die Kryptowährung investiert werden, so ist das definitiv ein Signal. Zumal die digitale Währung sowieso Momentum aufbaut.

    Aber bleiben wir noch einmal beim Thema Währung: Auch die Stadt Miami möchte nicht auf den Austausch gegen Waren beim Thema Bitcoin setzen. Nein, sondern die Funktion als Wertspeicher ist ein weiteres Mal der Ansatz. Beziehungsweise die Spekulation dahin gehend, dass der Bitcoin langfristig mehr wert sein wird. Das zeigt mir: Die Funktion als Währung wird auch hier nicht erfüllt.

    Für mich bleibt die digitale Münze daher ein Zocken auf höhere Notierungen. Die Funktion ist, wenn überhaupt, das Speichern von Werten. Allerdings kann die Volatilität in beide Richtungen ausschlagen. Auch das vom Bürgermeister genannte Kursplus von 200 % in kürzester Zeit zeigt: Der Bitcoin ist und bleibt volatil. Für eine Währung ist das eigentlich Gift. Oder Rattengift im Quadrat, wenn wir bei Warren Buffetts Wortwahl bleiben wollen.

    Bitcoin: Zocken mit öffentlichen Geldern

    Ich stehe den Plänen des Bürgermeisters von Miami daher kritisch gegenüber. Das riecht ein wenig nach Zocken mit öffentlichen Geldern, um das Momentum auszureizen. Womöglich eigentlich kein Ansatz, den ein Bürgermeister wählen sollte. Es bleibt jedoch spannend, wie sich der Bitcoin weiter entwickelt. Auch solche Auswüchse wird es dabei immer weiter geben.

    The post Kommt der Bitcoin auch hier zum „Einsatz“? appeared first on The Motley Fool Deutschland.

    Unsere Top-Aktie für das Jahr 2021

    Es gibt ein Unternehmen, dessen Name zurzeit bei den Analysten von The Motley Fool sehr, sehr häufig fällt. Es ist für uns DIE Top-Investition für das Jahr 2021.

    Du könntest ebenfalls davon profitieren. Dafür muss man zunächst alles über dieses einzigartige Unternehmen wissen. Deshalb haben wir jetzt einen kostenlosen Spezialreport zusammengestellt, der dieses Unternehmen detailliert vorstellt.

    Klick hier, um diesen Bericht jetzt gratis herunterzuladen.

    Mehr Lesen

    Vincent besitzt keine der erwähnten Kryptowährungen. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Wertpapiere.

    Motley Fool Deutschland 2021

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte
    Kommt der Bitcoin auch hier zum „Einsatz“? Der Bitcoin ist weiterhin eine viel diskutierte … ja, was denn eigentlich? Eine Währung? Ein Wertspeicher? Wie auch immer. Fest steht jedenfalls: ein derzeit sehr gefragtes Gut. Der Kurs kennt derzeit fast kein Halten mehr. Allerdings ist auch die …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer