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    PIERER Mobility AG: Vorbereitung zur Vereinfachung der Beteiligungsstruktur mit Bajaj

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    DGAP-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
    PIERER Mobility AG: Vorbereitung zur Vereinfachung der Beteiligungsstruktur mit Bajaj

    03.02.2021 / 18:18 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Ad hoc Wels, 3. Februar 2021

    PIERER Mobility AG: Vorbereitung zur Vereinfachung der Beteiligungsstruktur mit Bajaj

    - Opting-Out vom schweizerischen Übernahmerecht

    - Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

    Vereinfachung der Beteiligungsstruktur an der börsenotierten PIERER Mobility AG

    Wie Ende November 2020 bekannt gegeben, werden zwischen Pierer Industrie und Bajaj Gespräche über die Vereinfachung der Beteiligungsstruktur geführt. Dabei wird die Möglichkeit geprüft, den von Bajaj gehaltenen Anteil von 48% an der operativen KTM AG in die PIERER Mobility AG einzubringen, wobei die Pierer-Gruppe weiterhin die kontrollierende Mehrheit über die PIERER Mobility AG behält.

    Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - Opting-Out vom schweizerischen Übernahmerecht

    Als Vorbereitung auf eine mögliche Durchführung der Vereinfachung der Beteiligungsstruktur sollen in einem ersten Schritt aufgrund des Dual Listings an der Six Swiss Exchange und Frankfurter Wertpapierbörse die übernahmerechtlichen Bestimmungen aufeinander abgestimmt werden.

    Die PIERER Mobility AG wird dazu eine außerordentliche Hauptversammlung für den 26. Februar 2021 einberufen. In dieser Hauptversammlung wird die Neuaufnahme einer Satzungsbestimmung vorgeschlagen, die ein Opting-Out nach schweizerischem Übernahmerecht beinhaltet. Ein Opting-Out in der Satzung führt dazu, dass immer dann, wenn nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmerechts keine Angebotspflicht besteht, es auch nach dem schweizerischen Übernahmerecht zu keiner Angebotspflicht kommt. Kommt es dagegen zu einem Pflichtangebot nach österreichischem Recht, so sind die Bestimmungen des schweizerischen Übernahmerechts weiterhin zu beachten. Die schweizerische Übernahmekommission hat mit Verfügung vom 2. Februar 2021 festgestellt, dass die Aufnahme der Opting-Out Klausel gemäß Art. 125 Abs. 4 FinfraG gültig ist , sofern (i) die Aktionäre der PIERER Mobility AG über die Einführung der Opting Out-Klausel und deren Folgen transparent informiert werden und (ii) die Mehrheit der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Stimmen der Minderheitsaktionäre an der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG der entsprechenden Satzungsbestimmung zustimmen. Die Verfügung der schweizerischen Übernahmekommission ist auf der Webseite der Gesellschaft www.pierermobility.com/investor-relations/corporate-governance im Bereich «Satzung der Gesellschaft» abrufbar.

    Im Falle der Durchführung der Transaktion wird es zu keinem Kontrollwechsel an der PIERER Mobility AG nach den österreichischen Bestimmungen kommen. Durch das Opting-Out ist damit klargestellt, dass es auch nach dem schweizerischen Regime zu keinem Übernahmetatbestand kommt.

    Die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung samt Beschlussvorschlägen wird am 4. Februar 2021 veröffentlicht werden.

    Über die Gruppe
    Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender "Powered Two-Wheeler"-Hersteller (PTW). Mit ihren weltweit bekannten Motorrad-Marken KTM, HUSQVARNA Motorcycles und GASGAS zählt sie insbesondere bei den Premium-Motorrädern jeweils zu den europäischen Technologie- und Marktführern. Das Produktportfolio umfasst neben Powered Two-Wheelers, die mit Verbrennungsmotoren oder mit innovativen Elektroantrieben ausgestattet sind, auch E-Bicycles. Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder im Niedrigvoltbereich (48 Volt) hat die Gruppe mit ihrem strategischen Partner Bajaj die Voraussetzungen geschaffen, eine global führende Rolle einzunehmen. Die Übernahme des E-Bike Geschäftes von PEXCO war ein weiterer wichtiger Schritt, um die Aktivitäten auch im Bereich der Zweirad-Elektromobilität zu intensivieren. Die Elektrofahrräder werden unter den Marken HUSQVARNA E-Bicycles, R Raymon und GASGAS E-Bicycles vorangetrieben, um am attraktiven Marktwachstum im E-Bicycle Segment zu partizipieren und sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player zu entwickeln. Durch unsere Innovationsstärke sehen wir uns als Technologieführer im Zweirad-Sektor in Europa. Die Partnerschaft mit Bajaj, Indiens zweitgrößtem Motorradhersteller, festigt die Wettbewerbsfähigkeit in den globalen Märkten.

    Rechtlicher Hinweis
    DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

    Für weitere Informationen:
    Investor Relations
    Mag. Michaela Friepeß
    Tel.: +43 (0)7242 / 69402
    Email: ir@pierermobility.com
    Website: www.pierermobility.com

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    03.02.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: PIERER Mobility AG
    Edisonstrasse 1
    4600 Wels
    Österreich
    Telefon: +43 (0) 7242 69 402
    E-Mail: ir@pierermobility.com
    Internet: www.pierermobility.com
    ISIN: AT0000KTMI02
    WKN: A2JKHY
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1165623

    Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PMAG, Bloomberg: PMAG SE, PMAG GY Reuters: PMAG.S

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    1165623 03.02.2021 CET/CEST

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